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Seqlense EUR-Lex

2013/502/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2005/7/EG über die Zulassung eines Verfahrens der Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Zypern (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6583)

CELEX
32013D0502
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-10-11
In force since
2013-10-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2

Unbeschadet der Standardaufmachung gemäß Anhang V Teil B Abschnitt III Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen Schweineschlachtkörper in Zypern vor dem Wiegen und der Einstufung ohne Entfernung der Zunge, der Nieren und des Flomens aufgemacht werden. Bei dieser Aufmachung wird das festgestellte warme Schlachtkörpergewicht nach folgender Formel angepasst: warmes Schlachtkörpergewicht des warmen Schlachtkörpers mit Zunge, Nieren und Flomen 2,6 %.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern gerichtet.

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