2013/521/EU: Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Kommission, die von Sachverständigen der Mitgliedstaaten unterstützt wird, vertritt die Union in dem mit Artikel 10 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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