2013/634/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 31. Oktober 2013 über die Anpassungen der jährlichen Emissionszuweisungen an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013 bis 2020 gemäß der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Anpassungen der jährlichen Emissionszuweisungen an die einzelnen Mitgliedstaaten sind für jedes Jahr des Zeitraums 2013-2020 in Anhang I festgelegt.
Article 2
Müssen die Mitgliedstaaten aufgrund eines gemäß Artikel 7 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 erlassenen Rechtsakts Treibhausgasinventare übermitteln, die auf Basis der Treibhauspotenzialwerte aus dem mit dem Beschluss 15/CP.17 der Konferenz der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen angenommenen Vierten Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPPC) erstellt wurden, so gelten die Anpassungen der jährlichen Emissionszuweisungen gemäß Anhang II ab dem ersten Jahr, für das die Treibhausgasinventare in dieser Weise übermittelt werden müssen. Findet dieser Artikel Anwendung, gilt Artikel 1 nicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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