2013/654/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. November 2013 zur Änderung der Entscheidung 2008/294/EG zwecks Aufnahme weiterer Zugangstechnologien und Frequenzbänder für Mobilfunkdienste an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7491) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Der Anhang der Entscheidung 2008/294/EG wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Die Werte für das Frequenzband 2570-2690 MHz, die in Tabelle 3 des Anhangs dieses Beschlusses angegeben sind, gelten ab dem 1. Januar 2017.
Article 3
So bald wie möglich, spätestens aber sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Entscheidung, stellen die Mitgliedstaaten die in Tabelle 1 des Anhangs genannten Frequenzbänder für eine störungsfreie und ungeschützte Nutzung durch MCA-Dienste bereit, sofern diese Dienste die Bedingungen des Anhangs erfüllen.
Article 4
Die Mitgliedstaaten legen für jeglichen Sendebetrieb von MCA-Systemen die Mindesthöhe über dem Boden gemäß Abschnitt 3 des Anhangs fest. Die Mitgliedstaaten können eine größere Mindesthöhe für den MCA-Betrieb festlegen, wenn dies durch topografische Gegebenheiten oder die Netzausbaubedingungen am Boden in ihrem Staatsgebiet gerechtfertigt ist. Diese Informationen werden der Kommission zusammen mit der entsprechenden Begründung innerhalb von vier Monaten nach Erlass dieses Beschlusses übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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