2013/769/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Dezember 2013 zur Ablehnung des Antrags von Ungarn, im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9007)
Text
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Article 1
Ungarn darf die im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus beantragte Sondermaßnahme zur Abweichung von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG nicht einführen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.
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