Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2013 zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2016 2013/C 217/18 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Beschäftigung und Wachstum ( „ Europa 2020 “ ) auf den Weg zu bringen, deren Kernpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ , der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der Union und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bietet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.
(4) Am 10. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Slowakei für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, worin die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.
(6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 7. Februar 2013 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2013 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013 an. (7) Am 14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfördernden Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.
(8) Am 24. April 2013 übermittelte die Slowakei ihr nationales Reformprogramm 2013 und am 30. April 2013 ihr Stabilitätsprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis 2016. Um den wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass die Slowakei aufgrund ihrer beträchtlichen Konsolidierungsanstrengungen das gesamtstaatliche Defizit von 7,7 % des BIP im Jahr 2010 auf 4,3 % des BIP im Jahr 2012 verringert hat und nach gegenwärtiger Einschätzung auf gutem Wege ist, das übermäßige Defizit zu korrigieren.
Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Die Behörden gehen von ähnlichen BIP-Wachstumsraten aus wie die Kommission, wobei sich die Komponenten leicht unterscheiden. Mit der im Stabilitätsprogramm skizzierten Haushaltsstrategie soll eine Haushaltsposition erreicht werden, die die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellt. Daher hat die Regierung das Ziel bestätigt, entsprechend der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit das nominale Defizit im Jahr 2013 unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken.
Die aktualisierte durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2013 beläuft sich auf 1,4 % des BIP, was deutlich über der vom Rat empfohlenen erforderlichen Anstrengung von 1 % des BIP liegt. Ein Großteil der Ausgabeneinsparungen wird im Jahr 2013 von den Gebietskörperschaften und anderen staatlichen Stellen erwartet, auf die die Zentralregierung keinen direkten Einfluss hat. Das Erreichen des Ziels ist daher mit Risiken behaftet, auch vor dem Hintergrund von Ausgabenüberschreitungen, die in der Vergangenheit zu verzeichnen waren. Das Stabilitätsprogramm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel von - 0,5 %, das bis zum Jahr 2018 erreicht werden soll.
Das mittelfristige Haushaltsziel entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Projektion für die Verbesserung des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos in den Jahren nach der voraussichtlichen Korrektur des übermäßigen Defizits ist für die Jahre 2014 und 2015 angemessen (0,6 bzw. 0,7 Prozentpunkte des BIP), würde für 2016 jedoch unzureichend sein (0,3 Prozentpunkte des BIP). Die Slowakei wird den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts voraussichtlich einhalten. Laut dem Stabilitätsprogramm bleibt der staatliche Schuldenstand bis 2016 unter dem Referenzwert von 60 % des BIP.
Die Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen geht von einem Anstieg des Schuldenstands auf 54,6 % des BIP im Jahr 2013 und auf 56,7 % des BIP im Jahr 2014 aus. Zur Gewährleistung der deutlichen Verringerung des nominalen Defizits seit 2011 haben die Behörden auch Investitionen aus gesamtstaatlichen Haushaltsmitteln gekürzt, was mittel- oder langfristig möglicherweise weder aufrechtzuerhalten noch wünschenswert ist, und haben einmalige Maßnahmen ergriffen. Künftig müssen Ausgaben für wachstumsfördernde Bereiche wie Bildung, Innovation und Verkehrsinfrastruktur im fortlaufenden Konsolidierungs- und Konvergenzprozess bewahrt werden.
(10) Die Slowakei könnte zusätzliche Einnahmen erzielen, indem sie die Steuergrundlage verbreitert, die Spielräume für Verstöße gegen die Steuervorschriften und Steuerhinterziehung begrenzt und vermehrt Steuern erhebt, die das Wachstum weniger beeinträchtigen, wie Grundsteuern oder Umweltsteuern. Im Jahr 2012 wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Steuerbetrugs mit dem Schwerpunkt auf der Mehrwertsteuer angenommen. Für den Erfolg dieser Politik sind weitere Maßnahmen erforderlich, vor allem im Hinblick auf die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die Ausweitung der Befugnisse und Prüfkapazitäten der Behörden und die Gewährleistung justizieller Folgemaßnahmen.
(11) Die Slowakei hat im Jahr 2012 eine Rentenreform verabschiedet, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu stärken. Dies hat die langfristige Tragfähigkeitslücke um 2 % des BIP verringert; die Lücke in Höhe von 4,9 % des BIP liegt jedoch weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von 3 % des BIP. Darin spiegeln sich vor allem die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung wider — die Rentenausgaben entsprechen 1,5 Prozentpunkten des BIP und die Gesundheitsausgaben 2 Prozentpunkten des BIP. Da die Gesundheitsausgaben der Slowakei Projektionen zufolge langfristig deutlich ansteigen werden, bedarf es neben den Fortschritten bei der Verbesserung der Tragfähigkeit der Rentensystems auch einer Gesundheitsreform, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen.
Die Einführung wirksamer Anreizstrukturen und Kontrollmechanismen würde dabei helfen, die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen zu steigern. (12) Die fortbestehende hohe Arbeitslosigkeit stellt, insbesondere im Zusammenhang mit der nur langsamen Erholung nach der Krise, nach wie vor eine der größten Herausforderungen für die slowakische Wirtschaft dar. In den letzten Monaten hat die Slowakei Schritte zur Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik unternommen. Der Erfolg der Reform wird jedoch in starkem Maße davon abhängen, ob die öffentliche Arbeitsmarktverwaltung die Kapazitäten hat, sie wirksam umzusetzen.
Für besonders benachteiligte Arbeitsuchende bedarf es zusätzlicher gezielter Maßnahmen. Soziale Unterstützungsleistungen sollten besser mit Aktivierungsmaßnahmen verknüpft sein, und im Steuer- und Sozialleistungssystem sollten negative Anreize zur Aufnahme einer Niedriglohnbeschäftigung beseitigt werden. Eine vermehrte Teilnahme von Frauen und älteren Menschen am Arbeitsmarkt würde dazu beitragen, die Beschäftigungsquote insgesamt zu erhöhen und bis 2020 das nationale Beschäftigungsziel von 72 % zu erreichen. Das Fehlen angemessener Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, erschwert jedoch den Müttern die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
(13) Die Jugendarbeitslosigkeit in der Slowakei ist eine der höchsten in der Union. Trotz der Reformen im Jahr 2012 zur Steigerung der Qualität der Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt ist der Übergang von der Schule zur Arbeitsstelle nach wie vor schwierig, und das Bildungssystem reagiert nur schleppend auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts. Die Pro-Kopf-Finanzierung der Bildung gibt Quantität den Vorzug vor Qualität, und für Lehrtätigkeiten (Lehrpersonal, Lehrmaterial und Ausrüstung) ist nur ein kleiner Teil der Mittel vorgesehen. Die Steigerung der Qualität der Hochschulbildung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen würden auch beim Aufbau eines gut funktionierenden Wissensdreiecks helfen, Effizienz und Attraktivität von Investitionen in Forschung und Entwicklung steigern und die Innovationsfähigkeit der slowakischen Wirtschaft erhöhen.
(14) Das Problem eines zu wenig genutzten Arbeitskräftepotenzials betrifft auch Randgruppen, die beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem erheblichen Hürden gegenüberstehen. Nach der Annahme der Strategie der Slowakischen Republik zur Integration der Roma bis 2020 wurden im Jahr 2012 keine wirksamen Maßnahmen getroffen, und die Lebensbedingungen für Randgruppen, einschließlich der Roma, sind nach wie vor schwierig. Es ist wichtig, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Bildungsergebnisse bei Randgruppen zu verbessern, und sicherzustellen, dass für Erwachsene gezielte Aktivierungsmaßnahmen bereitstehen.
(15) Trotz beachtlicher Fortschritte steht die Slowakei unter den Mitgliedstaaten mit der höchsten Energieintensivität an fünfter Stelle, was teilweise darin begründet ist, dass sie den größten Industrieanteil an der Wirtschaft (25,9 % des BIP) hat. Zugleich sind die Strompreise relativ hoch, vor allem für kleine und mittlere Industriekunden. Die Slowakei hat in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, den Energiemarkt teilweise zu liberalisieren. Im Hinblick auf das Funktionieren des Markts gibt es jedoch weiter Spielräume für Verbesserungen — insbesondere durch mehr Transparenz, auch bei Festsetzung der Netzentgelte, und eine bessere wirtschaftliche Begründung und Berechenbarkeit der Entscheidungen der Regulierungsbehörden.
Spielräume bestehen zudem im Hinblick auf die Erhöhung der Versorgungssicherheit und ehrgeizigere Zielvorgaben für Energieeffizienz. (16) Im Jahr 2012 hat die Slowakei eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung eingeleitet, um öffentliche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen kundenorientierter zu machen. Zurzeit konzentriert sich die Reform nicht auf die Zentralregierung und ihre allgemeine Qualität und Effizienz, ausgenommen örtliche Agenturen. Da bei der Reform des Justizwesens keine Fortschritte erzielt wurden, sind gerichtliche Verfahren nach wie vor langwierig, insbesondere bei Insolvenzfällen, und alternative Streitbeilegungsverfahren werden nicht ausreichend in Anspruch genommen.
Die Slowakei hat unlängst ihre Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe reformiert und dabei unter anderen die Unabhängigkeit des Amtes für das öffentliche Auftragswesen gestärkt; Erfahrungen im Bereich der EU-Strukturfonds deuten jedoch darauf hin, dass die wirksame Anwendung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe weiter eine Herausforderung darstellt. (17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider. (18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider. (19) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat an die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, besondere Empfehlungen gerichtet. Als ein Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte die Slowakei eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung jener Empfehlungen gewährleisten — EMPFIEHLT, dass die Slowakei im Zeitraum von 2013 bis 2014 1. den Haushaltsplan für das Jahr 2013 wie geplant umsetzt, um das übermäßige Defizit in nachhaltiger Weise zu korrigieren, und die den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens entsprechende Konsolidierungsanstrengung unternimmt; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die strukturelle Anpassungsanstrengung fortsetzt, um das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen; von Kürzungen bei wachstumsfördernden Ausgaben absieht und verstärkte Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern; aufbauend auf der bereits angenommenen Rentenreform die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter verbessert, im öffentlichen Rentensystem die Finanzierungslücke verringert und im Gesundheitswesen die Kosteneffizienz steigert;
2. die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beschleunigt und sich weiter um eine Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung bemüht, insbesondere durch Stärkung der Analyse- und Prüfkapazitäten der Steuerverwaltung; die Steuerdisziplin stärkt; die Besteuerung von Immobilien an deren Marktwert koppelt; 3. Maßnahmen trifft, um die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen im Hinblick auf die Erbringung individuell zugeschnittener Dienstleistungen an Arbeitsuchende zu erhöhen, und die Verknüpfung zwischen Aktivierungsmaßnahmen und sozialen Unterstützungsleistungen stärkt; durch Aktivierungsmaßnahmen und maßgeschneiderte Fortbildungen wirksamer gegen Langzeitarbeitslosigkeit vorgeht; die Anreize für Frauen, eine Arbeit aufzunehmen, verbessert, indem sie die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert, insbesondere für Kinder unter drei Jahren; die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener vermindert und das Sozialleistungssystem anpasst;
4. verstärkte Anstrengungen unternimmt, um die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, z. B. durch eine Jugendgarantie; Maßnahmen trifft, um junge Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen und Bildungsergebnisse zu verbessern; im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung das Angebot an arbeitsbasiertem Lernen in Unternehmen stärkt; im Bereich der Hochschulbildung für stärker berufsorientierte Bachelor-Programme sorgt; durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft einen wirksamen Wissenstransfer begünstigt; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um den Zugang von Randgruppen, einschließlich der Roma, zu hochwertiger und inklusiver Vorschul- und Schulbildung zu verbessern;
5. verstärkte Anstrengungen unternimmt, um das Funktionieren des Energiemarkts zu verbessern, insbesondere die Transparenz der Preisgestaltung zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht der Regulierungsbehörde zu stärken; die Verbindungen zu den Nachbarländern ausbaut; die Energieeffizienz vor allem in den Bereichen Gebäude und Industrie verbessert; 6. Maßnahmen, einschließlich einer Änderung des Beamtengesetzes, ergreift, um die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken; das Personalmanagement der öffentlichen Verwaltung verbessert; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um in wichtigen Ministerien die Analysekapazitäten zu stärken, auch im Hinblick auf eine bessere Absorption von Unionsmitteln;
Maßnahmen umsetzt, um die Effizienz der Justiz zu steigern; alternative Streitbeilegungsverfahren und ihre verstärkte Inanspruchnahme fördert. Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013 . Im Namen des Rates Der Präsident R. Šadžius