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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2013/47/EU der Kommission vom 2. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32013L0047
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2013-10-02
In force since
2013-10-23
End of validity
2029-11-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Anhang II Teil I Buchstabe B Nummer 5.2 der Richtlinie 2006/126/EG betreffend Fahrzeuge der Klasse A wird folgender Absatz angefügt: „Die Mitgliedstaaten können die Verwendung von Krafträdern der Klasse A mit einer Leermasse unter 180 kg bzw. mit einer Motorleistung von mindestens 40 kW, jedoch unter 50 kW, bis spätestens 31. Dezember 2018 gestatten.“

Article 2

1 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens bis zum 31. Dezember 2013 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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Versions

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