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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 260/2013 des Rates vom 18. März 2013 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1458/2007 eingeführten Antidumpingzolls auf Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus der Sozialistischen Republik Vietnam versandte nicht nachfüllbare Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas, ob als Ursprungserzeugnis Vietnams angemeldet oder nicht

CELEX
32013R0260
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-03-18
In force since
2013-03-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der mit Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1458/2007 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas mit Ursprung in der Volksrepublik China wird auf aus der Sozialistischen Republik Vietnam versandte Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas, ob als Ursprungserzeugnis Vietnams angemeldet oder nicht, die derzeit unter dem KN-Code ex96131000 eingereiht werden, ausgeweitet.

2 Der mit Absatz 1 ausgeweitete Zoll wird für den Zeitraum vom 27. Juni 2012 bis zum 13. Dezember 2012 auf aus Vietnam versandte Einfuhren erhoben, ob als Ursprungserzeugnis Vietnams angemeldet oder nicht, die nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 548/2012 sowie Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 zollamtlich erfasst wurden.

3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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