Durchführungsverordnung (EU) Nr. 741/2013 der Kommission vom 30. Juli 2013 zur Eröffnung und Verwaltung von EU-Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Kolumbien
Text
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Article 1
Für die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Kolumbien werden EU-Zollkontingente eröffnet.
Article 2
Die Zollsätze für die Einfuhren der im Anhang aufgeführten Waren mit Ursprung in Kolumbien in die Europäische Union werden im Rahmen der jeweiligen im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Zollkontingente ausgesetzt.
Article 3
Die im Anhang aufgeführten Zollkontingente werden von der Kommission nach Maßgabe der Bestimmungen in Artikel 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.
Article 4
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. August 2013.
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