Delegierte Verordnung (EU) Nr. 877/2013 der Kommission vom 27. Juni 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet
Text
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Article 1 Gegenstand
In dieser Verordnung wird der Inhalt der Berichte festgelegt, die die Kommission von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, verlangen kann.
Article 2 Aufbau und Inhalt der Berichterstattung
1 Die in Artikel 1 genannten Berichte sind wie folgt aufgebaut: Ist-Salden, Schuldenstandentwicklung und aktualisierte Haushaltsplanungen für den Korrekturzeitraum für den Staat und dessen Teilsektoren; Beschreibung und Quantifizierung der finanzpolitischen Strategie in nominaler und struktureller Betrachtung (konjunkturelle Komponente des Saldos ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen), mit der das übermäßige Defizit in Anbetracht der jüngsten Empfehlung oder des jüngsten Inverzugsetzungsbeschlusses des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 bzw. Artikel 126 Absatz 9 AEUV innerhalb der vom Rat gesetzten Frist korrigiert werden soll, einschließlich detaillierter Angaben zu den zur Erreichung dieser Ziele geplanten oder bereits ergriffenen haushaltspolitischen Maßnahmen und deren Haushaltswirkung.
2 Die Berichte enthalten Tabellen nach den Vorgaben im Anhang dieser Verordnung.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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