Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1026/2013 des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Malaysia versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht
Text
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Article 1
Die nach Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die aus Malaysia versandten Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht, wird ohne Änderung der geltenden ausgeweiteten Antidumpingmaßnahmen eingestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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