Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1214/2013 der Kommission vom 28. November 2013 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Saint-Marcellin (g.g.A.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Article 2
Dem Unternehmen VALCREST wird gestattet, die eingetragene Bezeichnung „Saint-Marcellin“ (g.g.A.) während einer Übergangszeit von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung weiter zu verwenden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions