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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 der Kommission vom 10. Dezember 2013 zur Festlegung der Unionsliste zugelassener Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen zur Verwendung als solche in oder auf Lebensmitteln und/oder für die Produktion daraus hergestellter Raucharomen Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32013R1321
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-12-10
In force since
2014-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Liste der in der Union zur Verwendung als solche in oder auf Lebensmitteln und/oder für die Produktion daraus hergestellter Raucharomen ausschließlich zugelassenen Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 wird im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Liste zugelassener Raucharomen gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014.

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