Verordnung (EU) Nr. 1389/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1258/2012 des Rates vom 28. November 2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Text
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Article 1
„1a Die Fangmöglichkeiten für Haie, die im Zusammenhang mit den von der Thunfisch–kommission für den Indischen Ozean (verwalteten Fischereien gefangen werden, werden für die Oberflächen-Langleinenfischerei auf 200 Tonnen jährlich festgelegt. Diese Menge wird wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: MitgliedstaatTonnenSpanien166Portugal27Frankreich7Vereinigtes Königreich0Insgesamt200“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.
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