Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1402/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2013 über Abzüge von den Fangquoten für 2013 für bestimmte Fischbestände wegen Überfischung anderer Bestände im vorangegangenen Jahr und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 770/2013 hinsichtlich der in künftigen Jahren abzuziehenden Mengen
Text
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Article 1
1 Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Fangquoten für 2013 werden entsprechend den in dem Anhang angeführten Abzügen für andere Bestände gekürzt.
2 Absatz 1 gilt unbeschadet der Abzüge, die in der Verordnungen (EU) Nr. 165/2011 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 185/2013 vorgesehen sind.
Article 2
Der Anhang zur Durchführungsverordnung (EG) Nr. 770/2013 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 3
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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