Beschluss 2014/23/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/350/GASP zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
Text
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Article 1 Aufhebung
Der Beschluss 2013/350/GASP wird aufgehoben.
Article 2 Überprüfung
Die zukünftige Vertretung der Union in Verbindung mit dem Nahost-Friedensprozess wird vor Mai 2014 überprüft.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2014.
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