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Seqlense EUR-Lex

2014/69/EU: Beschluss der Kommission vom 6. Februar 2014 zur Genehmigung der Anwendung von Ausnahmeregelungen von bestimmten gemeinsamen Vorschriften für die Flugsicherheit gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Schweden und das Vereinigte Königreich (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 559) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014D0069
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2014-02-06
In force since
2014-02-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Regierungen Schwedens und des Vereinigten Königreichs können die in den Anhängen zu diesem Beschluss dargelegten Ausnahmen von bestimmten Durchführungsbestimmungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 genehmigen.

Article 2

Alle Mitgliedstaaten sind zur Anwendung der in den Anhängen zu diesem Beschluss dargelegten Maßnahmen nach Artikel 1 berechtigt. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission, die Agentur und die nationalen Luftfahrtbehörden davon in Kenntnis.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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