2014/97/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 89330000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in Teilrubrik 1b bereitzustellen. Dieser Betrag dient zur Aufstockung der Mittel für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme der Teilrubrik 1b.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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