Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2014/148/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/130/EU der Kommission über Mindestanforderungen für die grenzüberschreitende Verarbeitung von Dokumenten, die gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt von zuständigen Behörden elektronisch signiert worden sind (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1640) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014D0148
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2014-03-17
In force since
2014-03-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung des Beschlusses 2011/130/EU der Kommission

„(1 Die Mitgliedstaaten schaffen die notwendigen technischen Mittel, die es ihnen erlauben, elektronisch signierte Dokumente zu verarbeiten, die von Dienstleistungserbringern im Rahmen der Abwicklung der Verfahren und Formalitäten über die einheitlichen Ansprechpartner gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2006/123/EG eingereicht werden und die von zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten entsprechend den im Anhang aufgelisteten technischen Spezifikationen mit einer fortgeschrittenen elektronischen XML-, CMS- oder PDF-Signatur einer beliebigen Konformitätsstufe beziehungsweise mit einer dazugehörigen Containerdatei im Basisprofil signiert worden sind.“

Article 2 Geltung

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Dezember 2014.

Article 3 Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions