(2014/195/EU): Beschluss des Rates vom 17. Februar 2014 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen von Kapstadt von 2012 über die Durchführung der Bestimmungen des Torremolinos-Protokolls von 1993 zu dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1977 zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder ihm beizutreten Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, das Übereinkommen von Kapstadt von 2012 über die Durchführung der Bestimmungen des Torremolinos-Protokolls von 1993 zu dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1977 zu unterzeichnen, zu unterzeichnen und zu ratifizieren oder ihm beizutreten.
Article 2
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Urkunden über die Ratifizierung des Übereinkommens beziehungsweise über den Beitritt zum Übereinkommen innerhalb einer angemessenen Frist und — soweit möglich — innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses beim Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation zu hinterlegen. Wenn ein Mitgliedstaat das Übereinkommen unterzeichnet, ratifizieret oder ihm betritt, hinterlegt er gleichzeitig die Erklärung im Anhang dieses Beschlusses.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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