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Seqlense EUR-Lex

Beschluss der Kommission vom 2. Oktober 2013 über den der Simet SpA zu zahlenden Ausgleich für öffentliche Verkehrsdienste im Zeitraum 1987-2003 (Staatliche Beihilfemaßnahme SA.33037 (2012/C) — Italien) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6251) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/201/EU)

CELEX
32014D0201
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2013-10-02
In force since
2014-04-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die von den italienischen Behörden mitgeteilten Ausgleichszahlungen stellen staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Im Fall der Beihilfe bestand keine Befreiung von der Pflicht zur vorherigen Unterrichtung nach Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69. Die Beihilfe ist mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar, weil die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nicht erfüllt waren. Daher kann die Beihilfe von den italienischen Behörden nicht gewährt werden.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

Relations

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