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Seqlense EUR-Lex

2014/224/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. April 2014 über die Übertragung von Einheiten der zugeteilten Menge in das Konto der Vertragspartei des Kyoto-Protokolls im Register Finnlands (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2475)

CELEX
32014D0224
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2014-04-16
In force since
2014-04-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Höchstens zehn Millionen (10000000) Einheiten der in Artikel 2 der Entscheidung 2006/944/EG genannten zugeteilten Menge werden bereitgestellt, um Finnland in die Lage zu versetzen, seine Verpflichtungen im zweiten Verpflichtungszeitraum im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erfüllen. Der Zentralverwalter des Unionsregisters überträgt so bald wie möglich und vor Ablauf des Angleichungszeitraums für den ersten Verpflichtungszeitraum im Rahmen des Kyoto-Protokolls eine Gesamtmenge, die zehn Millionen (10000000) Einheiten dieser zugeteilten Menge nicht überschreiten darf, an die Vertragspartei des Kyoto-Protokolls mit einem Konto im Register Finnlands.

2 Die in Absatz 1 genannte Übertragung sollte davon abhängig sein, dass im Unionsregister zugeteilte Mengen verfügbar sind, und erst erfolgen, wenn die Verpflichtung gegenüber Kroatien, die in dem zum Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union gehörenden Protokoll über bestimmte Modalitäten für eine etwaige einmalige Übertragung von Einheiten der zugeteilten Menge, die im Rahmen des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vergeben wurden, an die Republik Kroatien und die entsprechende Ausgleichsleistung festgehalten ist, geregelt oder gelöst wurde.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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