2014/230/EU: Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten
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Article 1
Das Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits wird mit Ausnahme von dessen Artikel 34 Absatz 3 im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Article 2
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Vorsitz in dem in Artikel 41 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschuss. Die Union, bzw. gegebenenfalls die Union und die Mitgliedstaaten, werden abhängig vom jeweiligen Thema im Gemischten Ausschuss vertreten.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die Notifizierung nach Artikel 48 Absatz 1 des Abkommens vor .
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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