Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2014/239/EU: Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

CELEX
32014D0239
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-04-14
In force since
2014-04-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Notifikation nach Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch dieses Abkommen gebunden zu sein .

Article 3

Die Kommission, die von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten unterstützt wird, vertritt die Union in dem mit Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.

Article 4

Der Standpunkt der Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss zur Annahme der in Artikel 19 Absatz 5 des Abkommens vorgesehenen Geschäftsordnung dieses Ausschusses wird von der Kommission nach Anhörung eines vom Rat benannten besonderen Ausschusses festgelegt.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions