2014/257/EU: Beschluss des Rates vom 14. März 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung, im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Zusatzprotokolls — genehmigt. Der Wortlaut des Zusatzprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Zusatzprotokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen und anschließend die in Artikel 9 des Zusatzprotokolls vorgesehene Notifikation hinsichtlich des Abschlusses der internen Verfahren für die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten abzugeben.
Article 3
Das Zusatzprotokoll wird mit Wirkung vom 1. Juli 2013 nach Maßgabe seines Artikels 9 Absätze 2 und 3 vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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