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2014/268/EU: Beschluss des Rates vom 6. Mai 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

CELEX
32014D0268
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-05-06
In force since
2014-05-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt der Union zur vorgeschlagenen Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Artikel 4 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 2m wird folgender Absatz eingefügt: „(2n) Die EFTA-Staaten beteiligen sich mit Wirkung vom 1. Januar 2014 an folgendem Programm: 32013 R 1288: Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von ‚Erasmus+‘, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50)“ 2. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „Die EFTA-Staaten leisten gemäß Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens einen finanziellen Beitrag zu den in den Absätzen 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e, 2f, 2g, 2h, 2i, 2j, 2k, 2l, 2m und 2n genannten Programmen und Aktionen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2014.

Article 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

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