2014/277/EU: Beschluss des Rates vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt der im Namen der der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodexes für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und Personen, die in Fragen, die unter Titel IX des Übereinkommens fallen, über Fachkenntnisse verfügen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertreten ist, beruht auf den Entwürfen von Beschlüssen des Handelsausschusses, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind. Geringfügige technische Korrekturen der Entwürfe der Beschlüsse des Handelsausschusses können von den Vertretern der Union im Handelsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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