2014/316/EU: Beschluss des Rates vom 15. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses besagten Protokolls — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird im Einklang mit Artikel 10 des Protokolls ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
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