2014/369/EU: Beschluss des Rates vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Text
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Article 1
Das zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren vereinbarte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 14 des Protokolls im Namen der Europäischen Union vor.
Article 3
Die Kommission wird vorbehaltlich der im Anhang aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen ermächtigt, die im Gemischten Ausschuss beschlossenen Änderungen des Protokolls im Namen der Europäischen Union zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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