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2014/390/EU: Beschluss des Rates vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32014D0390
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-06-23
In force since
2014-06-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Namen der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt zur vorgeschlagenen Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

In Artikel 7 Absatz 5 von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wird Folgendes angefügt: „— 32013 R 1287: Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 33). Liechtenstein und Norwegen sind von der Beteiligung an dem Programm und der Leistung eines Finanzbeitrags ausgenommen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2014.

Article 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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