Beschluss der Kommission vom 19. August 2013 zur Anerkennung von NEPCon, Dänemark, als Überwachungsorganisation gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen
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Article 1
NEPCon, Dänemark, Guldsmedgade 34, 1, 8000 Århus C, wird als Überwachungsorganisation gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 anerkannt.
Article 2
Der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt wird ersucht, dafür zu sorgen, dass der Antragsteller und die zuständigen Behörden in allen Mitgliedstaaten von diesem Beschluss unterrichtet werden und dass dieser Beschluss umgehend auf der Website der Kommission veröffentlicht wird.
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