2014/451/EU: Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Beteiligungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya)
Text
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Article 1
Das Beteiligungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Beteiligungsabkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Beteiligungsabkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 9 Absatz 1 des Beteiligungsabkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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