Beschluss 2014/537/GASP des Rates vom 3. Juli 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss, im Namen der Union, eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Modalitäten der Überstellung von Personen, denen von der militärischen Operation der Europäischen Union (EUFOR RCA) im Rahmen der Erfüllung ihres Mandats die Freiheit entzogen wurde, an die Zentralafrikanische Republik und die für diese Personen geltenden Garantien
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Modalitäten der Überstellung von Personen, denen von der militärischen Operation der Europäischen Union (EUFOR RCA) im Rahmen der Erfüllung ihres Mandats die Freiheit entzogen wurde, an die Zentralafrikanische Republik und die für diese Personen geltenden Garantien wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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