2014/665/EU: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird vorbehaltlich des Abschlusses besagten Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls ab dem 1. Juli 2013 und bis zum Abschluss der zu seinem Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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