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Seqlense EUR-Lex

2014/768/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Festlegung, welche Art von Informationen die Mitgliedstaaten in welcher Form und mit welcher Häufigkeit gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Emissionsmanagementtechniken in Mineralöl- und Gasraffinerien zu übermitteln haben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7517) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014D0768
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2014-10-30
In force since
2014-10-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

1 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Europäischen Kommission Informationen über die Durchführung der integrierten Emissionsmanagementtechniken gemäß den mit dem Durchführungsbeschluss 2014/738/EU angenommenen BVT 57 und BVT 58. Die Informationen gemäß Unterabsatz 1 werden nach Maßgabe des Anhangs übermittelt und betreffen die Jahre 2017, 2018 und 2019. Die Informationen werden für jede Mineralöl- und Gasraffinerie übermittelt, in der für Emissionen von Stickoxiden (NOx) oder Schwefeldioxid (SO2) in die Luft eine integrierte Emissionsmanagementtechnik gemäß BVT 57 oder BVT 58 durchgeführt wird.

2 Die Informationen gemäß Absatz 1 werden der Kommission bis spätestens 30. September 2020 mithilfe des zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten elektronischen Berichtsformats übermittelt.

Article 2 Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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