2014/840/EU, Euratom: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. November 2014 zur Änderung der Entscheidung 90/177/Euratom, EWG, mit der Belgien ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 8921)
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Article 2a
In Abweichung von Artikel 2 Absatz 4 dieser Entscheidung wird Belgien ermächtigt, zur Berechnung der Grundlage für die Mehrwertsteuereigenmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 für unter Nummer 9 des Anhangs X Teil B (Gebäude oder Baugrundstücke) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates genannte Umsätze 0,21 % der vorläufigen Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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