2014/888/EU: Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2014 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials, das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde
Text
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Article 1
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials, das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel XXI des Eisenbahnprotokolls vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen .
Article 3
Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Eisenbahnprotokolls wird die Union die im Anhang wiedergegebene Erklärung gemäß Artikel XXII Absatz 2 dieses Protokolls abgeben.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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