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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2014/915/GASP des Rates vom 16. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia

CELEX
32014D0915
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-12-16
In force since
2014-12-15
End of validity
2026-12-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Das gesamte Personal hält sich an die missionsspezifischen operativen Mindestsicherheitsstandards und befolgt den Sicherheitsplan der Mission zur Unterstützung der Sicherheitspolitik der Union im Einsatzgebiet. Für den Geheimschutz der EU-Verschlusssachen, die dem Personal im Rahmen seiner Aufgaben anvertraut werden, hält das Personal die Grundsätze und Mindeststandards für die Sicherheit ein, die durch den Beschluss 2013/488/EU des Rates festgelegt sind.

„(5 Der Missionsleiter stellt den Schutz von EU-Verschlusssachen gemäß Beschluss 2013/488/EU sicher.“

Article 14a Projektzelle

1 Die EUMM Georgia verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten. Die EUMM Georgia unterstützt gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in im Zusammenhang mit dem Mandat der EUMM Georgia stehenden Bereichen und zur Förderung ihrer Ziele durchgeführt werden und ist dazu beratend tätig.

2 Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUMM Georgia befugt, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, um Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUMM Georgia in kohärenter Weise ergänzen durchzuführen, wenn diese Projekte a) im Finanzbogen zu dem vorliegenden Beschluss vorgesehen sind; oder b) im Verlauf des Mandats auf Antrag des Missionsleiters in diesen Finanzbogen aufgenommen werden. Die EUMM Georgia schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMM Georgia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMM Georgia bei der Verwendung der Finanzmittel von diesen Staaten.

3 Finanzielle Beiträge von Drittstaaten zur Projektzelle bedürfen der Genehmigung durch das PSK.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2014.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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