Beschluss der Kommission vom 12. Dezember 2014 zur Unterrichtung eines Drittlands, das die Kommission möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstufen wird
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Die Salomonen werden darüber informiert, dass sie von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft werden.
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