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Seqlense EUR-Lex

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2014

CELEX
32014H0729(01)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2014-07-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2014 2014/C 247/01 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21.

Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten , die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen. (3) Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet.

Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 9. Juli 2013 hat der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Belgiens für 2013 angenommen und eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2012 bis 2016 abgegeben. Am 15. November 2013 hat die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens für 2014 abgegeben.

(5) Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen, in dem Belgien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen ist. (6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 5. März 2014 hat die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Belgien gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 veröffentlicht. Aufgrund ihrer Analyse gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass in Belgien nach wie vor makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die eine Überwachung und politische Maßnahmen erfordern.

Insbesondere verdienen Entwicklungen im Bereich der externen Wettbewerbsfähigkeit von Waren weiterhin Aufmerksamkeit, da bei einer anhaltenden Verschlechterung die makroökonomische Stabilität gefährdet wäre. (8) Am 30. April 2014 übermittelte Belgien sein nationales Reformprogramm 2014 sowie sein Stabilitätsprogramm für 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9) Die im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, dass bis 2016 ein strukturell ausgeglichener Haushalt und 2017 das mittelfristige Haushaltsziel erreicht werden.

Das Stabilitätsprogramm bestätigt das vorherige mittelfristige Haushaltsziel von 0,75 % des BIP, das den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht; dieses Ziel soll jedoch erst 2017, also ein Jahr später als im letztjährigen Stabilitätsprogramm anvisiert, umgesetzt werden. Der geplante jährliche Fortschritt bei der Annäherung an das mittelfristige Haushaltsziel entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird der Ausgabenrichtwert im Programmzeitraum weitgehend eingehalten. Die Verschuldung liegt – mit 101,5 % des BIP im Jahr 2013 – über dem im Vertrag verankerten Referenzwert von 60 % des BIP und dürfte dem Stabilitätsprogramm zufolge bis 2017 schrittweise auf rund 93 % des BIP zurückgehen.

Insgesamt entsprechen die im Stabilitätsprogramm aufgeführten Ziele den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von einer unabhängigen Einrichtung (dem Föderalen Planungsbüro) ausgearbeitet wurde, ist plausibel. Die Wachstumsprognosen liegen nahe bei den Werten, die in der von den Kommissionsdienststellen 2014 erstellten Frühjahrsprognose enthalten sind. Die für den Haushalt vorgesehene Entwicklung wird noch nicht durch Maßnahmen untermauert. Die Prognose der Kommission zeigt für das Jahr 2014 keine strukturelle Verbesserung und für 2015 – unter der üblichen Annahme einer unveränderten Politik – eine strukturelle Verschlechterung.

Somit besteht die Gefahr, dass die Ziele nicht erreicht werden, was im Zeitraum 2014 bis 15 zu einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad zum mittelfristigen Ziel führen könnte. Darüber hinaus wird Belgien der Prognose der Kommission zufolge sowohl 2014 als auch 2015 die Schuldenregel nicht einhalten. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung des Stabilitätsprogramms und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 stützt, hat Belgien zwar seinen öffentlichen Schuldenstand 2013 nachhaltig unter 3 % des BIP gebracht, läuft aber Gefahr, ab 2014 deutlich von den Anforderungen der präventiven Komponente abzuweichen.

(10) Belgien ist mit der Einführung stärker strukturorientierter Koordinierungsregelungen entscheidend vorangekommen. Mit einer Ende 2013 geschlossenen Kooperationsvereinbarung zur haushaltspolitischen Koordinierung wird, wie im Fiskalpakt vorgeschrieben, eine Verpflichtung zu einem strukturell ausgeglichenen, im Einklang mit dem mittelfristigen Haushaltsziel festgelegten Haushalt auf gesamtstaatlicher Ebene eingeführt. Darüber hinaus werden in dieser Vereinbarung etablierte Koordinierungsverfahren formalisiert, indem i) die Rolle des interregionalen Konsultationsgremiums in dem Verfahren offiziell festgelegt und ii) die beratende Rolle des Hohen Finanzrats präzisiert wird.

Außerdem ist in der Vereinbarung vorgesehen, die Überwachungsfunktion des Hohen Finanzrats dadurch zu stärken, dass ein expliziter Korrekturmechanismus für den Fall einer erheblichen Abweichung von den vereinbarten Zielen eingeführt wird. Für die verbindliche Festschreibung von Zielen, die über 2014 hinausgehen, könnten weitere Vorkehrungen erforderlich sein. (11) Zwar konnte Belgien vor kurzem den Anstieg seiner Schuldenquote bremsen, doch ist die öffentliche Verschuldung mit 101,5 % des BIP hoch, wobei erhebliche Verbindlichkeiten und künftige Verpflichtungen, die sich aus zu leistenden Rentenzahlungen ergeben, hinzukommen.

Wenn diese unter Beibehaltung eines hohen Lebensstandards erfüllt werden sollen, muss die künftige Entwicklung der Haushaltskosten eingedämmt werden; ferner sollten die Erwerbs- und die Beschäftigungsquote steigen, und die internationale Wettbewerbsfähigkeit muss sich verbessern. In jedem dieser Bereiche steht Belgien weiterhin vor bedeutenden Herausforderungen. Obwohl Belgien Schritte in die richtige Richtung unternommen hat, deren Auswirkungen sich in den kommenden Jahren zeigen werden, bedarf es ehrgeizigerer Maßnahmen – umso mehr, als Belgiens Handelspartner ebenfalls Reformen einleiten.

(12) Die steuerliche Gesamtbelastung in Belgien gehört zu den stärksten in der Union und beschwert am meisten den Faktor Arbeit, was zu einer der höchsten Steuer- und Abgabenlasten in der Union führt. Etliche spezifische Merkmale des Steuersystems sind ökologisch betrachtet schädlich, beispielsweise die steuerliche Behandlung von Dienstfahrzeugen. Es wurden einige gezielte Maßnahmen zur Senkung der Arbeitskosten für bestimmte Gruppen und zur Verringerung der Kluft zwischen Brutto- und Nettolöhnen am unteren Ende der Lohnskala ergriffen. Gleichwohl kam es zu keiner nennenswerten Verlagerung der Steuerlast auf weniger wachstumsschädliche Bemessungsgrundlagen.

Erste Überlegungen zu einer umfassenden Steuerreform für langfristig tragfähigere öffentliche Finanzen, mehr Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungswachstum und Umweltschutz werden bereits angestellt. Eine solche Reform müsste die Verlagerung von Steuern weg vom Faktor Arbeit umfassen, ferner eine Vereinfachung des Systems, mehr Effizienz bei der Mehrwertsteuererhebung, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen, den Abbau von Vergünstigungen, die Schließung rechtlicher Schlupflöcher und das Auslaufen umweltschädlicher Subventionen. (13) Die Bevölkerungsalterung wird sich laut den Prognosen ganz erheblich auf Belgien auswirken; die dafür aufzubringenden Kosten werden demnach im Zeitraum 2010 bis 2060 um mehr als 8 % des BIP steigen, was insbesondere die Renten und die Langzeitpflege betrifft.

Die vor kurzem eingeleitete Reform der Sozialversicherung für Ältere dürfte sich positiv auf deren Beschäftigung auswirken. Angesichts der Dimension der Herausforderung bedarf es jedoch zusätzlicher Anstrengungen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Angemessenheit der Alterssicherungssysteme gewahrt werden muss. Es sind Maßnahmen erforderlich, um das Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln, die Lücke zwischen dem gesetzlichen und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter zu verringern und die Kostenwirksamkeit der öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege zu steigern.

(14) In Belgien wird das Arbeitskräftepotenzial seit langem zu wenig ausgeschöpft. Die Erwerbs- und die Beschäftigungsquote liegen unter dem EU-Durchschnitt und stagnieren, während die Langzeitarbeitslosigkeit als Prozentsatz der gesamten Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch ist. Meist entstehen durch die starke steuerliche Belastung des Faktors Arbeit im Wechselspiel mit dem Sozialleistungssystem für die Mehrheit der Arbeitnehmerkategorien große Arbeitslosigkeits- und Nichterwerbstätigkeitsfallen. Zwar wurden Maßnahmen zum Abbau von Arbeitslosigkeitsfallen für Beschäftigte mit niedrigen Löhnen ergriffen, doch ist diese Falle für die meisten anderen Arbeitnehmerkategorien größer geworden, und Nichterwerbstätigkeitsfallen sind nach wie vor weit verbreitet.

Bei anhaltend hohen Arbeitskosten wird bei Einstellungen tendenziell das Risiko zulasten von Randgruppen wie jungen oder gering qualifizierten Arbeitssuchenden sowie solchen mit Migrationshintergrund minimiert; deren Beteiligung am Arbeitsmarkt liegt ebenso wie die der älteren Arbeitnehmer deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Eine starke Bevorzugung der vorhandenen Mitarbeiter (z. B. Abfindungszahlungen, Frühverrentung, Leistungen aufgrund von Dienstalter oder Betriebszugehörigkeit), durch die man bei einem Stellenwechsel Ansprüche verliert, schreckt von einem Arbeitsplatz- oder Branchenwechsel ab.

Aufgrund der mangelnden Mobilität kann die aktive Arbeitsmarktpolitik in Belgien relativ wenig bewirken, was in einigen Gebieten und Wirtschaftszweigen zu hoher Arbeitslosigkeit führt, während anderswo die Arbeitsmärkte angespannt sind und Fachkräftemangel das Wachstum hemmt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im vergangenen Jahr beträchtlich gestiegen, wobei sie sich in den einzelnen Regionen und Gruppen ganz unterschiedlich entwickelt hat. Gegen das strukturell bedingte Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage lässt sich nur etwas unternehmen, wenn gleichzeitig das drängende Problem, dass Jugendliche keinen Schulabschluss oder nach dem Besuch allgemeinbildender Schulen keine berufliche Qualifikation erwerben, in Angriff genommen wird.

Die sechste Staatsreform bietet Gelegenheit, die Beschäftigungspolitik effizienter und zielgerichteter zu gestalten, sofern die Zusammenarbeit zwischen der föderalen und der regionalen Ebene optimiert wird. (15) Belgiens Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert sich weiterhin, auch was die Nichtkostenfaktoren betrifft. Insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes schwindet, was an den rückläufigen Margen der Hersteller und dem Verlust an Arbeitsplätzen abzulesen ist. In Belgien wird zur Erhaltung der Kaufkraft traditionell auf die Lohnindexierung zurückgegriffen.

Überschreitungen beim Lohnwachstum insgesamt werden jedoch spät und ungenügend korrigiert. Außerdem lassen sich durch die zentral festgelegte Lohnnorm Produktivitätsentwicklungen in bestimmten Bereichen und lokale Arbeitsmarktbedingungen nicht immer angemessen berücksichtigen. Infolgedessen sind die Löhne rascher gestiegen als die Produktivität, was zu Einbußen bei Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit führte. Belgien müsste in Absprache mit den Sozialpartnern und gemäß nationalen Gepflogenheiten sein Lohnfindungssystem reformieren, damit innerhalb der Wirtschaftszweige eine stärkere Streuung der Löhne möglich ist und die Löhne besser auf Produktivitätsentwicklungen abgestimmt werden können.

Die Einzelhandelspreise sind nach wie vor höher als in den Nachbarländern, während Beschränkungen bei den freiberuflichen Dienstleistungen die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle erschweren und Investitionen im Wege stehen. Die Stromtarife gehören unverändert zu den höchsten in Europa; durch die geplante Regionalisierung der Tarife wird die Entwicklung der Verteilungskosten für die Endverbraucher immer weniger absehbar, denn der derzeit eingefrorene Tarif deckt die steigenden Kosten der Versorgungsunternehmen nicht. Sollen in Belgien hohe Löhne beibehalten und gleichzeitig neue Arbeitsplätze geschaffen werden, muss das Land ausgereiftere und höherwertige Waren herstellen und auf den Weltmärkten verkaufen, als es dies heute tut.

Belgien fehlen rasch wachsende Unternehmen in innovativen Wirtschaftszweigen. Die Innovationsförderung ist gut entwickelt und erstreckt sich auf den gesamten Innovationszyklus, ist jedoch inzwischen komplex und fragmentiert. Das Wachstum tatsächlich mehrwertträchtiger Geschäfte wird häufig durch den Mangel an ausreichend qualifiziertem Personal behindert. (16) Belgien dürfte sein Ziel, die Treibhausgasemissionen um 15 % zu senken, in den nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Bereichen bis 2020 verfehlen, zumindest wenn es nicht auf Flexibilitätsmechanismen zurückgreift. Zwar werden Initiativen eingeleitet, die aber eine kohärente Steuerung vermissen lassen, und es bleibt unklar, wie sich die Maßnahmen insgesamt auf den Emissionsabbau, insbesondere im Verkehrs- und Bauwesen, auswirken.

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom könnte die diesbezüglichen Anstrengungen weiter untergraben. Verhandlungen über ein Abkommen zur Zusammenarbeit und zur Aufteilung von Lasten zwischen dem Föderalstaat und den Regionen haben nicht zu einer klaren Aufgabenverteilung geführt. Der dichte Verkehr auf den Straßen belastet die belgische Wirtschaft im Vergleich zu den meisten anderen Ländern stark. Dieses schwerwiegende Problem erfordert einen umfassenden politischen Ansatz, bei dem das Potenzial zeitlich abgestufter verkehrsabhängiger Straßennutzungsgebühren Berücksichtigung findet, die günstige steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Dienstwagen und Tankkarten überprüft und die Effizienz im öffentlichen Verkehr gesteigert wird.

(17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens eingehend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine nachhaltige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Belgien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.

(18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (19) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung der Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 2, 4 und 5 wider. (20) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert.

Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist . Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Belgien sicherstellen, dass auch diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden — EMPFIEHLT, dass Belgien im Zeitraum von 2014 bis 2015 1. nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die budgetären Maßnahmen für 2014 angesichts der laut Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen bestehenden Lücke von 0,5 % des BIP und der damit verbundenen Gefahr einer deutlichen Abweichung gegenüber den Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts nachbessert; im Jahr 2015 seine Haushaltsstrategie für die erforderliche Anpassung von 0,6 % des BIP an das mittelfristige Haushaltsziel erheblich strafft, was auch die Einhaltung der Schuldenregel sicherstellen würde; danach die geplante jährliche Anpassung mit Blick auf das mittelfristige Haushaltsziel bis zu dessen Erreichung im Einklang mit der Anforderung einer jährlichen strukturellen Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP fortsetzt und unter günstigen wirtschaftlichen Bedingungen – oder falls dies zur Gewährleistung der Einhaltung der Schuldenregel erforderlich ist – auch eine größere Anpassungsleistung vollbringt, um die hohe öffentliche Verschuldung nachhaltig auf einen Abwärtspfad zu bringen; mit Hilfe eines verbindlichen Instruments bei detaillierter Festlegung der Ziele auf mittlere Sicht für einen ausgewogenen Beitrag aller staatlichen Ebenen zur Erfüllung der Haushaltsregeln einschließlich des strukturell ausgeglichenen Haushalts sorgt;

2. die Ausgewogenheit und Gerechtigkeit des Steuersystems insgesamt verbessert und eine umfassende Steuerreform vorbereitet, die die Verlagerung von Steuern vom Faktor Arbeit zu wachstumsfreundlicheren Bemessungsgrundlagen zulässt und bei der gleichzeitig das System vereinfacht wird, Schlupflöcher geschlossen werden, die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung steigt, die Bemessungsgrundlagen verbreitert und Vergünstigungen abgebaut werden sowie umweltschädliche Subventionen auslaufen; 3. die künftig durch Bevölkerungsalterung, insbesondere aufgrund von Renten und Langzeitpflege, steigenden öffentlichen Ausgaben eindämmt, indem es größere Anstrengungen unternimmt, die Lücke zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Rentenalter zu verringern, Frühverrentungsmöglichkeiten vermehrt abbaut, das aktive Altern begünstigt, das Renteneintrittsalter an die Veränderungen bei der Lebenserwartung anpasst und die öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege kosteneffizienter gestaltet;

4. die Beteiligung am Arbeitsmarkt erhöht, insbesondere durch die Verringerung negativer finanzieller Arbeitsanreize, durch die Ausweitung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für benachteiligte Gruppen wie Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund, durch die Steigerung der beruflichen Mobilität und durch Maßnahmen gegen Fachkräftemangel und das Missverhältnis von Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie gegen frühzeitige Schulabgänge ohne Abschluss; landesweit Partnerschaften zwischen Behörden, öffentlicher Arbeitsverwaltung und Bildungseinrichtungen ausbaut, um Jugendliche frühzeitig und gezielt zu unterstützen;

5. die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellt, indem es die Reform des Lohnfindungssystems einschließlich der Lohnindexierung in Absprache mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Gepflogenheiten fortsetzt, damit die Lohnentwicklung die Entwicklung der Produktivität auf Branchen- und/oder Unternehmensebene sowie die Wirtschaftslage widerspiegelt und erforderlichenfalls für effektive automatische Korrekturen gesorgt ist; indem es den Wettbewerb in den Einzelhandelsbranchen stärkt und überzogene Beschränkungen bei den Dienstleistungen einschließlich der freien Berufe beseitigt und der Gefahr weiterer Steigerungen der Energieverteilungskosten begegnet; indem es Innovationen durch gestraffte Anreizsysteme und den Abbau verwaltungsrechtlicher Hemmnisse fördert und eine koordinierte Bildungs- und Ausbildungspolitik gegen das weit verbreitete Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie gegen die regionalen Ungleichheiten bei den frühzeitigen Schulabgängen ohne Abschluss verfolgt;

6. dafür sorgt, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 für den Abbau von Treibhausgasemissionen aus nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Tätigkeiten, insbesondere im Verkehrs- und Bauwesen, erfüllt werden; sicherstellt, dass der Beitrag des Verkehrs mit der angestrebten Verringerung der Verkehrsdichte auf den Straßen im Einklang steht; sich auf eine klare Verteilung der Anstrengungen und Lasten zwischen den föderalen und regionalen Stellen einigt. Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014 . Im Namen des Rates Der Präsident P. C. Padoan

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