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Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014

CELEX
32014H0729(05)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2014-07-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 2014/C 247/05 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21.

Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten , die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen. (3) Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet.

Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 9. Juli 2013 hat der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Deutschlands für 2013 angenommen und eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 abgegeben. Am 15. November 2013 hat die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands für 2014 abgegeben.

(5) Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen, in dem Deutschland als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen ist. (6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 5. März 2014 hat die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Deutschland gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 veröffentlicht. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Deutschland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die eine Überwachung und politische Maßnahmen erfordern.

Insbesondere weist die Leistungsbilanz aufgrund der hohen Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich sehr hohe Überschüsse auf, und ein großer Teil der Ersparnisse wird im Ausland investiert. Dies ist auch ein Anzeichen dafür, dass das binnennachfragegestützte Wachstum nach wie vor gedämpft ist und die wirtschaftlichen Ressourcen möglicherweise nicht effizient zugewiesen wurden. Auch wenn der hohe Leistungsbilanzüberschuss keine vergleichbaren Risiken birgt wie hohe Defizite, sollten der Umfang und der Fortbestand dieses Überschusses in Deutschland aufmerksam verfolgt werden. Angesichts der Größe der deutschen Wirtschaft sind Maßnahmen, die das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und das Euro-Währungsgebiet verringern sollen, besonders wichtig.

(8) Am 14. April 2014 übermittelte Deutschland sein nationales Reformprogramm 2014 und am 8. April 2014 sein Stabilitätsprogramm für 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9) Die im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das mittelfristige Ziel weiterhin zu erreichen. Im Stabilitätsprogramm wird das bei ‐ 0,5 % des BIP angesetzte mittelfristige Ziel, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht, bestätigt. Nach dem Stabilitätsprogramm wird sich der (neu berechnete) strukturelle Saldo 2014 und danach positiv bleiben, und der Bruttoschuldenstand soll 2014 auf 76 % des BIP sinken und danach auf einem angemessenen Abwärtspfad bleiben.

Die im Stabilitätsprogramm skizzierte Haushaltsstrategie entspricht somit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das noch nicht formell von einer unabhängigen Einrichtung gebilligt wurde, ist plausibel, da es sich weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen deckt. Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass die öffentliche Finanzlage Deutschlands insgesamt solide bleiben wird, da das mittelfristige Ziel voraussichtlich weiterhin eingehalten und die Schuldenregel beachtet wird.

(10) Deutschland hat bei der Steigerung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben für Gesundheitswesen und Pflege nur begrenzte Fortschritte erzielt, auch wenn neue Initiativen angekündigt worden sind. Diese Pläne zielen zwar darauf ab, die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen zu erhöhen, reichen aber möglicherweise nicht aus, um den erwarteten künftigen Kostenanstieg zu dämpfen. Die jüngst beschlossene Rentenreform stellt darauf ab, die Vorruhestandsregelungen zu verbessern (Rente mit 63) und die Renten für bestimmte Gruppen anzuheben; hierzu zählt auch eine Ergänzungsleistung für Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder großgezogen haben (Mütterrente).

Die Reform belastet die Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems zusätzlich und soll durch eine Rentenbeitragserhöhung finanziert werden, was sich negativ auf die verfügbaren Einkommen der aktiven Erwerbsbevölkerung auswirkt. Die Reform könnte außerdem nachteilige Auswirkungen auf den Abschluss zusätzlicher Alterssicherungen der zweiten und dritten Säule nach sich ziehen. Deutschland hat bei der Erhöhung der Bildungsausgaben begrenzte Fortschritte und bei der Erhöhung der Forschungsausgaben einige Fortschritte erzielt. Auf allen Ebenen des Staates scheinen weitere Anstrengungen notwendig zu sein, um das Ziel zu erreichen, die öffentlichen und privaten Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 insgesamt auf 10 % des BIP zu steigern, und es sollten noch ehrgeizigere Folgeziele angestrebt werden, um zu den innovativsten Volkswirtschaften aufzuschließen.

Die Infrastrukturinvestitionen in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren erhöht und sollen weiter gesteigert werden, doch scheinen zusätzliche Anstrengungen erforderlich zu sein. (11) Bei der Verbesserung der Effizienz und Wachstumsfreundlichkeit des Steuersystems und der Senkung der hohen steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit waren Deutschlands Fortschritte insgesamt begrenzt. Zur Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen sind keine wesentlichen Maßnahmen vorgesehen. Die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes (von derzeit 7 %) könnte eingeschränkt und die allgemeine MwSt-Bemessungsgrundlage verbreitert werden.

Angesichts der recht niedrigen Einnahmen aus periodischen Immobilienabgaben besteht Spielraum für Erhöhungen, und die Steuerlast ließe sich gerechter verteilen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu bewertet würde. Die Investitionsbedingungen in Deutschland könnten durch eine Reform der Gewerbesteuer, eine Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit der Steuererhebung und eine Verringerung der bestehenden Tendenz zur Fremdfinanzierung in der Unternehmensbesteuerung verbessert werden. (12) Der haushaltspolitische Rahmen wurde durch eine nationale Regel des ausgeglichenen Haushalts und die Einrichtung eines unabhängigen Beirats ergänzt.

In mehreren Bundesländern gibt es immer noch keine spezifischen Durchführungsbestimmungen für die in der Verfassung festgelegte Regel des ausgeglichenen Haushalts ( „ Schuldenbremse “ ), die sicherstellen, dass die Schuldenbremse im jährlichen Haushaltszyklus wirksam angewendet wird. Die geplante Prüfung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollte genutzt werden, um die finanzpolitische Verantwortung und Rechenschaftspflicht zu stärken. (13) Die Löhne sind in den vergangenen Jahren nach einem längeren Zeitraum der Lohnzurückhaltung gestiegen, allerdings fiel das Reallohnwachstum im Jahr 2013 moderater aus als im Jahr 2012.

Deutschland plant, 2015 einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde einzuführen, der ab 2017 vollumfänglich gelten soll. Die Wirkung der Einführung des geplanten allgemeinen Mindestlohns, der darauf abstellt, ein angemessenes Mindesteinkommen für Arbeitnehmer sicherzustellen, muss genau beobachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung. Bei der Verringerung der hohen Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Geringverdiener, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Durch die beschlossene Rentenreform und die derzeitigen Reformvorhaben bei der Pflegeversicherung, die eine Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge umfassen, könnte sich die Steuer- und Abgabenbelastung wieder erhöhen.

Deutschland hat bei der Anhebung des Bildungsniveaus benachteiligter Gruppen einige Fortschritte verzeichnet, doch die Bildungsleistungen sind nach wie vor stark von der sozioökonomischen Herkunft abhängig, was sich auf die Menschen während ihres gesamten Arbeitslebens auswirkt. Trotz einiger Fortschritte in Richtung angemessener Aktivierungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen bereitet die Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin Sorge, was darauf schließen lässt, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Erleichterung der Umwandlung von Minijobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen waren lediglich begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.

Beim Abbau fiskalischer Fehlanreize für Zweitverdiener gab es keine Fortschritte. Deutschland hat bei der Verbesserung der Verfügbarkeit des Angebots an ganztägiger frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie dem Ausbau von Ganztagsschulen einige Fortschritte erzielt. Gleichzeitig bestehen bei Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen nach wie vor Qualitätsbedenken und regionale Disparitäten. (14) Mit dem Regierungsvorschlag zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen der allgemeine Energiekostenanstieg gebremst, die Kosten gleichmäßiger auf die Verbraucher verteilt, der Ausbau der erneuerbaren Energien gesteuert und die Marktintegration gefördert werden.

Die Umsetzung der Reform muss mit Blick auf ihre Wirkung auf die Kosteneffizienz des Fördersystems genau verfolgt werden. Beim Netzausbau und bei der Koordinierung mit den Nachbarländern sind weitere Anstrengungen erforderlich. (15) Die politischen Maßnahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor waren begrenzt, auch wenn in bestimmten Berufszweigen und Regionen einzelne Reformen auf den Weg gebracht wurden, z. B. im Hinblick auf Werbung und Zulassungsverfahren im Baugewerbe. Das Produktivitätswachstum, das im Dienstleistungssektor strukturell niedriger ausfallen dürfte als in der Industrie, ist in manchen Dienstleistungsbranchen, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, besonders gering.

Nach wie vor bestehen Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen. Dazu gehören Anforderungen an die Rechtsform, in Bezug auf die Gesellschafter und an die berufliche Qualifikation. Die verschiedenen Regelungen für freiberufliche Dienstleistungen auf Länderebene weisen darauf hin, dass Spielraum dafür besteht, die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen. Der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlichten Aufträge gehört zu den niedrigsten in der Union.

Der umfassende Übergang zu einem transparenten Markt für die elektronische Auftragsvergabe könnte den Wettbewerb steigern. Im Einzelhandelssektor wird der Markteintritt durch die Planungsvorschriften in bestimmten Bundesländern nach wie vor signifikant eingeschränkt. Die Fortschritte bei der Belebung des Wettbewerbs im Schienenverkehr waren begrenzt. (16) Bei den Maßnahmen zur Konsolidierung im Bankensektor hat Deutschland begrenzte Fortschritte erzielt, die insbesondere die Verbesserung des Governance-Rahmens betreffen. Die Umstrukturierung von Landesbanken wurde in den letzten Jahren vor allem durch die Beihilfeentscheidungen der Kommission vorangetrieben, und der Sektor bleibt fragmentiert.

Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die strukturellen Hürden und Governance-Hindernisse anzugehen, die einer marktgetriebenen Konsolidierung entgegenstehen; dadurch würde auch die Gesamteffizienz des Finanzsektors gesteigert. Eine Prüfung des Rechtsrahmens für die Banken der zweiten Säule könnte die Konsolidierung des öffentlichen Bankensektors weiter stützen. (17) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Deutschlands umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Deutschland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt.

Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider. (18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (19) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung der Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.

(20) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist . Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Deutschland sicherstellen, dass auch diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden — EMPFIEHLT, dass Deutschland im Zeitraum von 2014 bis 2015 1. eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik betreibt und eine solide Haushaltsposition beibehält, die sicherstellt, dass das mittelfristige Haushaltsziel während des gesamten Stabilitätsprogrammzeitraums weiterhin eingehalten wird und die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote auf einem nachhaltigen Abwärtspfad bleibt; insbesondere den vorhandenen Spielraum nutzt, damit mehr und effizientere öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung erfolgen; die Effizienz des Steuersystems verbessert, vor allem durch die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage, insbesondere im Hinblick auf den Verbrauch, durch eine Neubewertung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, durch die Verbesserung der Steuerverwaltung und die Prüfung der Gewerbesteuer, auch mit Blick auf die Förderung privater Investitionen; zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben für Gesundheitswesen und Pflege zu steigern; die Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems sicherstellt, indem i) die Finanzierung neuer versicherungsfremder Leistungen (Mütterrente) durch Steuereinnahmen erfolgt, um u. a. einen weiteren Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden, ii) mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt gesetzt werden und iii) die Beteiligung an Alterssicherungen der zweiten und dritten Säule erhöht wird; die Schuldenbremse in allen Bundesländern kohärent umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt; die Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verbessert, auch um angemessene öffentliche Investitionen auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen;

2. die Bedingungen zur weiteren Stärkung der Inlandsnachfrage verbessert, u. a. durch die Verringerung der hohen Steuer- und Sozialabgaben, insbesondere für Geringverdiener; bei der Umsetzung des allgemeinen Mindestlohns dessen Wirkung auf die Beschäftigung beobachtet; die Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern verbessert, indem das Bildungsniveau benachteiligter Gruppen weiter erhöht wird und auf dem Arbeitsmarkt ehrgeizigere Aktivierungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere für Langzeitarbeitslose; Maßnahmen zum Abbau fiskalischer Fehlanreize, insbesondere für Zweitverdiener, ergreift und die Umwandlung von Minijobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen erleichtert; regionale Engpässe bei der Verfügbarkeit von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen in Angriff nimmt und gleichzeitig deren allgemeine Bildungsqualität verbessert;

3. die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich hält; insbesondere die Wirkung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die Kostenwirksamkeit des Fördersystems für erneuerbare Energien verfolgt; die Bemühungen um die Beschleunigung des Ausbaus der nationalen und grenzüberschreitenden Strom- und Gasnetze verstärkt; die enge energiepolitische Koordinierung mit den Nachbarländern verbessert; 4. ehrgeizigere Maßnahmen zur weiteren Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, einschließlich im Hinblick auf bestimmte freiberufliche Dienstleistungen, ergreift, auch durch die Prüfung der regulatorischen Ansätze und die Ausweitung bewährter Verfahrensweisen auf alle Bundesländer; die Gründe für den niedrigen Wert von nach den EU-Vorschriften im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträgen ermittelt; die Anstrengungen zur Beseitigung ungerechtfertigter Planungsvorschriften, die Markteintritte im Einzelhandel behindern, verstärkt;

Maßnahmen ergreift, um die verbleibenden Wettbewerbshindernisse auf den Schienenverkehrsmärkten zu beseitigen; die Anstrengungen zur Konsolidierung im Landesbankensektor fortsetzt, auch durch die Verbesserung des Governance-Rahmens. Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014 . Für den Rat Der Präsident P. C. Padoan

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