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Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Portugals 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2014

CELEX
32014H0729(20)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2014-07-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Portugals 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2014 2014/C 247/20 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21.

Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten , die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen. (3) Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet.

Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Portugal unterlag im Einklang mit Artikel 1 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates , wonach der finanzielle Beistand über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt wird, bis 17. Mai 2014 einem makroökonomischen Anpassungsprogramm. Am 23. April 2014 beschloss der Rat , den Bereitstellungszeitraum für den finanziellen Beistand um sechs Wochen zu verlängern, um eine umfassende und gründliche Prüfung der Einhaltung der Programmauflagen zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Auszahlung der letzten Tranche zu ermöglichen.

Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates fand daher die Überwachung und Bewertung des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik für die Dauer des Programms in Portugal keine Anwendung. Da Portugal das Programm verlassen hat, sollte es nunmehr wieder vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen werden. (5) Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Ferner hat die Kommission am 13.

November 2013 auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates den Warnmechanismus-Bericht angenommen. (6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7) Nach der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 war Portugal für die Dauer des makroökonomischen Anpassungsprogramms nicht dazu verpflichtet, sein nationales Reformprogramm und sein Stabilitätsprogramm vorzulegen. Dennoch übermittelte Portugal am 30. April 2014 ein aktualisiertes Dokument zur finanzpolitischen Strategie ( Documento de Estratégia Orçamental ) und ein Schreiben der Regierung über aktuelle Entwicklungen in Hinblick auf die Ziele von Europa 2020. Am 17. Mai 2014 legte die Regierung in einem Dokument mit dem Titel „ Der Weg zum Wachstum, eine mittelfristige Reformstrategie für Portugal “ ihr laufendes Reformprogramm und neue Initiativen für nachhaltiges Wachstum vor.

(8) Die in dem Dokument zur finanzpolitischen Strategie 2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das übermäßige Defizit bis 2015 nachhaltig zu korrigieren und das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen. Die Strategie sieht eine Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und eine weitere Senkung auf 2,5 % des BIP im Jahr 2015 vor; dies steht im Einklang mit den Zielen der Empfehlung im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vom 21. Juni 2013 und wurde im Rahmen der zwölften Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms erneut bestätigt.

Am 30. Mai 2014 erklärte das Verfassungsgericht jedoch Konsolidierungsmaßnahmen für nichtig, die das Haushaltsergebnis 2014 um schätzungsweise rund 0,4 % des BIP beeinflusst und möglicherweise Folgeeffekte auf 2015 nach sich gezogen hätten. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, wird die Regierung Ersatzmaßnahmen im gleichen Umfang beschließen müssen. Da jedoch noch zwei Urteile des Verfassungsgerichts ausstehen, ist eine genaue Quantifizierung der erforderlichen Maßnahmen derzeit nicht möglich. Angesichts des engen Zeitfensters wird die Regierung vor allem auf der Einnahmenseite womöglich auf weniger wachstumsfreundliche Maßnahmen zurückgreifen müssen.

Für den Zeitraum nach 2015 wird in der Strategie das Ziel bestätigt, das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen, indem 2016 eine strukturelle Anstrengung von 0,5 % des BIP unternommen und 2017 ein strukturelles Defizit von 0,5 % erreicht wird. Der Strategie zufolge wird der öffentliche Bruttoschuldenstand mit rund 130,2 % des BIP 2014 seinen Höchststand erreichen und ab 2015 schrittweise zurückgehen. Das den Haushaltsprojektionen der Strategie zugrunde liegende makroökonomische Szenario stimmt mit der Frühjahrsprognose der Kommission überein und wurde vom staatlichen Finanzrat geprüft.

Im Anschluss an das Urteil des Verfassungsgerichts muss die finanzpolitische Strategie 2014 überarbeitet werden, um das angestrebte Defizit von 4 % des BIP zu erreichen. Es bestehen jedoch nach wie vor Abwärtsrisiken, insbesondere aufgrund von Rechtsunsicherheiten und der statistischen Auswirkungen von Maßnahmen zur effizienteren Verwaltung des Schuldenüberhangs einiger staatseigener Unternehmen. Die Haushaltsanpassung 2015 wird von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP begleitet, was ausreichen dürfte, um das Ziel von 2,5 % des BIP zu erreichen. Ausgehend von der Bewertung der finanzpolitischen Strategie der Regierung und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr.

1466/97 vertritt der Rat die Auffassung, dass die Ziele der Strategie mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang stehen. (9) Die Haushaltskonsolidierung muss durch weitere Reformen des Systems der öffentlichen Finanzverwaltung gestützt werden. Obwohl im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms Fortschritte erzielt wurden, muss insbesondere die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes abgeschlossen werden, und es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die strikte Ausgabenkontrolle durch die Durchsetzung des Gesetzes zur Kontrolle der Verpflichtungen zu gewährleisten und eine weitere Anhäufung von Zahlungsrückständen des öffentlichen Sektors zu verhindern.

Von zentraler Bedeutung ist, mit der Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fortzufahren und ihre finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten sowie die Ausgaben für das Renten- und das Gesundheitssystem streng zu überwachen. Auf der Einnahmenseite besteht Spielraum für eine wachstumsfreundlichere Gestaltung des Steuersystems und die weitere Förderung der Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften. (10) Portugal ist mit Herausforderungen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit konfrontiert, die trotz des jüngsten Rückgangs insbesondere bei jungen Menschen nach wie vor sehr hoch ist. Im Jahr 2013 lag die Arbeitslosenquote bei 16,4 % und die Jugendarbeitslosigkeit bei 38,1 %, was deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, wie auch der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden.

Seit Beginn der Wirtschaftskrise ist die in Portugal traditionell hohe Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen von 73,1 % im Jahr 2008 auf 65,6 % im Jahr 2013 deutlich gesunken. Im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit bestehen die wichtigsten Herausforderungen im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie u. a. darin, nicht registrierte junge Menschen zu erreichen und die Bildung und Ausbildung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abzustimmen. Im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms hat Portugal zahlreiche Arbeitsmarktreformen umgesetzt, die darauf abzielen, die übermäßig restriktiven Beschäftigungsschutzregelungen zu lockern, die Lohn- und Gehaltsbildungsmechanismen flexibler zu gestalten und die Wirkungsweise der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Aktivierungsmaßnahmen zu verbessern.

Es gilt jedoch weiterhin, insbesondere die Segmentierung des Arbeitsmarkts anzugehen und die Anpassungsfähigkeit der Löhne an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erhöhen. Durch eine unabhängige Evaluierung der Auswirkungen der jüngsten Reformen des Beschäftigungsschutzsystems könnten insbesondere ihr Einfluss auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, auf prekäre Arbeitsverhältnisse, die Arbeitskosten insgesamt sowie auf die Anzahl der vor Gericht angefochtenen Kündigungen und der Ausgang dieser Fälle besser beurteilt werden. Obwohl Anstrengungen unternommen wurden, um die negativen sozialen Auswirkungen zu mindern, haben die im Zuge der Krise notwendigen wirtschaftlichen Anpassungen negativ zur Armutsentwicklung beigetragen.

(11) Portugal hat bei der Reform seines Bildungssystems signifikante Fortschritte erzielt; es wurden einige Maßnahmen ergriffen, um frühe Schul- und Ausbildungsabgänge zu bekämpfen, die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse zu verbessern und die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen und die effiziente Nutzung der Mittel sind jedoch weiterhin entscheidend. Insbesondere sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern, auch durch die Steigerung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich der dualen Berufsausbildung, und die Förderung der Beteiligung der Arbeitgeber an der Ausarbeitung von Programmen und der Bereitstellung von angemessenen innerbetrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätzen.

Zudem müssen Berufsorientierungs- und Beratungsdienste für Sekundarschülerinnen und -schüler und Studierende, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts und dem antizipierten Qualifikationsbedarf entsprechen, wirksam umgesetzt und die Verbindungen zur Privatwirtschaft gestärkt werden. (12) Portugal hat im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms wesentliche Schritte zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung im Bankensektor und zur Stärkung des Aufsichts- und Abwicklungsrahmens unternommen. Es bestehen jedoch weiterhin große Herausforderungen, die sorgfältig überwacht und bewältigt werden müssen; dazu zählt die Rentabilität der portugiesischen Banken.

Die Zahlen für das erste Quartal 2014 zeigen, dass einige der gestützten Banken positive Ergebnisse verzeichnet haben. Die Aktivaqualität ist nach wie vor ein wesentliches Problem, wobei rund 6 % der Gesamtbruttokredite eine hohe Wertminderung aufweisen und mit 10,6 % der Anteil notleidender Kredite hoch ist; letzteres gilt gemäß den Ende 2013 verfügbaren Daten insbesondere für das Unternehmenssegment (über 16 %). Portugal hat eine Reihe von Maßnahmen angenommen, um die Kreditvergabe an lebensfähige Unternehmen zu erleichtern, doch die Finanzierungsbedingungen bleiben insbesondere für KMU schwierig, und die Auswahl an Finanzierungsalternativen für den Unternehmenssektor abseits von Kreditinstituten ist weiterhin eingeschränkt.

Im Vergleich zu 2012 wurden im Jahr 2013 um 4,8 % weniger neue Kredite an KMU vergeben. Die durchschnittlichen Zinssätze für neue Kredite an portugiesische Firmen sind seit Anfang 2013 leicht gesunken, sie liegen jedoch weiterhin deutlich über dem Durchschnitt im Euro-Währungsgebiet. Angesichts des hohen Schuldenüberhangs der Unternehmen und des notwendigen weiteren Schuldenabbaus im Bankensektor bleibt es für Banken schwierig, lebensfähigen Unternehmen Kredite zu angemessenen Kosten zu gewähren. (13) Um die Effizienz und Nachhaltigkeit des Energiesektors zu gewährleisten und die Energiekosten für die Wirtschaft zu senken, wurden im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms zwei Maßnahmenpakete erlassen.

Die Renten in der Energiewirtschaft müssen jedoch weiter gesenkt und die hohen und steigenden Energietarifschulden bekämpft werden. Zu diesem Zweck hat Portugal kürzlich ein drittes Maßnahmenpaket angekündigt, mit dem auch die Sonderabgabe für Energieversorger aus dem Jahr 2014 auf 2015 ausgedehnt wird. Auch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Integration der Energienetze und die beschleunigte Umsetzung der Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte sind wichtige Themen, die gezielt weiterverfolgt werden müssen, um die Entkopplung der iberischen Halbinsel vom EU-Energiemarkt zu beenden.

Im Verkehrssektor wurden im Rahmen des Programms Fortschritte erzielt, insbesondere wurde die Wettbewerbsposition der portugiesischen Häfen gestärkt, eine umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem erarbeitet, nachdem Defizite und Lücken in Angriff genommen worden waren, und der Regulierungsrahmen verbessert. Dennoch bleiben weitere Maßnahmen erforderlich, um die umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem und den Aktionsplan zur Reform der Häfen wirksam umzusetzen. Darüber hinaus sind Schritte notwendig, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Transportregulierungsbehörde sowie die Finanzstabilität der staatseigenen Unternehmen in diesem Sektor zu gewährleisten und die Effizienz und den Wettbewerb im Schienenverkehr zu verbessern.

(14) Im Bereich der städtischen Mieten wurde eine grundlegende Reform mit dem Ziel umgesetzt, den Wohnimmobilienmarkt dynamischer zu gestalten, indem für eine bessere Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter gesorgt wurde, die Wahlmöglichkeiten bei der Vertragsdauer weiter flexibilisiert und mehr Anreize für Sanierungsarbeiten geschaffen wurden. Um die Auswirkungen dieser Reform auf der Grundlage von Daten zu den wichtigsten Triebkräften des Marktes und zur Schattenwirtschaft auf dem portugiesischen Mietmarkt umfassend zu bewerten, sind nach wie vor weitere Anstrengungen notwendig.

Portugal hat bei der Verbesserung seines Unternehmensumfelds substanzielle Fortschritte erreicht, insbesondere durch die Förderung besserer Rahmenbedingungen und der Unternehmenskultur sowie durch die Verbesserung der Insolvenzverfahren für Unternehmen in Schwierigkeiten. Nun ist das Augenmerk auf die Umsetzung zu richten. Bei der Vereinfachung von Verwaltungs- und Lizenzierungsverfahren waren Fortschritte zu verzeichnen, doch müssen noch einige Maßnahmen abgeschlossen werden. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Wettbewerbshürden im Dienstleistungssektor zu beseitigen, insbesondere durch die Annahme sektoraler Anpassungen, und bei den freiberuflichen Dienstleistungen durch die Annahme von Rechtsvorschriften für die verbleibenden Berufsorganisationen.

In den Bereichen Regulierung und Wettbewerb sind Folgemaßnahmen erforderlich, um die Unabhängigkeit und Autonomie der nationalen sektoralen Regulierungsbehörden und der Wettbewerbsbehörde zu gewährleisten. Zahlungen von öffentlichen Behörden erfolgen nach wie vor mit großen Verzögerungen. (15) Im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms wurden Fortschritte bei der Rationalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich der Aspekte Beschäftigung, Vergütungspolitik, Arbeitsbedingungen, Effizienz der Organisation und Qualität der Dienstleistungen erzielt.

Dennoch warten einige der geplanten Reformmaßnahmen auf ihren Abschluss, und auch die Transparenz muss erhöht werden. Obwohl bei der Verbesserung der Effizienz des Justizsystems signifikante Fortschritte erzielt wurden, sind insbesondere bei der Verfahrensdauer, den Abschlussquoten, der Anzahl der anhängigen Verfahren und dem Überwachungs- und Bewertungsprozess weitere Verbesserungen erforderlich. (16) Die Kommission kommt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass die erfolgreiche Umsetzung des makroökonomischen Anpassungsprogramms einen entscheidenden Beitrag geleistet hat, um die wirtschaftlichen und finanziellen Risiken zu bewältigen und die Ungleichgewichte zu verringern.

Portugal hat im Rahmen des Programms zahlreiche ehrgeizige Strukturreformen verabschiedet, die allmählich Früchte tragen und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und erneutem Wirtschaftswachstum führen; jedoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Auswirkungen der Reformen auf die Wirtschaft zu bewerten. Daher ist es unerlässlich, die umgesetzten Reformen laufend zu überwachen, um bewerten zu können, ob sie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktion und der Beschäftigungszahlen beitragen. (17) Da Portugal nach dem Ende des makroökonomischen Anpassungsprogramms, das am 28. Juni 2014 offiziell abgeschlossen wird, wieder vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen wird, hat die Kommission auf dieser Grundlage die von Portugal übermittelten Unterlagen bewertet.

Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Portugal berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen für Portugal im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider. (18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat die finanzpolitische Strategie der Regierung geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

Diese Empfehlungen wurden nach dem Abschluss des makroökonomischen Anpassungsprogramms ausgearbeitet und bauen auf den Erfolgen dieses Programms auf, um seine dauerhafte Umsetzung zu gewährleisten. (19) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist . Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Portugal sicherstellen, dass auch diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden — EMPFIEHLT, dass Portugal im Zeitraum von 2014 bis 2015 1. die erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für 2014 durchführt, um die haushaltspolitischen Ziele zu erreichen und die Akkumulation neuer Zahlungsrückstände zu verhindern; für das Jahr 2015 eine überarbeitete Haushaltsstrategie umsetzt, um das Defizit im Einklang mit dem in der Empfehlung im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegten Ziel auf 2,5 % des BIP zu senken, und gleichzeitig die erforderliche strukturelle Anpassung erreicht; die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Konsolidierungsmaßnahmen so schnell wie möglich durch gleichwertige Maßnahmen ähnlichen Umfangs ersetzt; das übermäßige Defizit auf tragfähige und wachstumsfreundliche Weise korrigiert und den Rückgriff auf einmalige/befristete Maßnahmen beschränkt; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die geplante jährliche strukturelle Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel im Einklang mit der erforderlichen jährlichen strukturellen Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP verfolgt, wobei in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, und sicherstellt, dass die Schuldenregel eingehalten wird, damit die hohe allgemeine Schuldenquote auf einen tragfähigen Pfad geführt wird; eine ausgabengestützte Haushaltskonsolidierung priorisiert und die Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben weiter erhöht; die Ausgaben der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungen weiterhin streng überwacht; die Umstrukturierung der staatseigenen Unternehmen fortsetzt; bis Ende 2014 neue umfassende Maßnahmen als Teil der laufenden Rentenreform entwickelt, um die mittelfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern; das Wachstum der Ausgaben im Gesundheitswesen kontrolliert und die Reform des Krankenhauswesens voranbringt; das Steuersystem prüft und wachstumsfreundlicher gestaltet; weiterhin die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert und die Steuerumgehung bekämpft, indem die Effizienz der Steuerverwaltung gesteigert wird; das System der öffentlichen Finanzverwaltung stärkt, indem die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes bis Ende 2014 rasch abgeschlossen und umgesetzt wird; die strikte Einhaltung des Gesetzes zur Kontrolle der Verpflichtungen sicherstellt; die einheitliche Lohnskala und die einheitliche Lohnzuschlägeskala im öffentlichen Sektor ab 2015 wirksam umsetzt;

2. eine den Zielen der Steigerung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit entsprechende Entwicklung der Mindestlöhne weiterverfolgt; Lohn- und Gehaltsbildungsmechanismen sicherstellt, die die Angleichung der Löhne und Gehälter an die Produktivität auf sektoraler und/oder Unternehmensebene fördern; in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten die Möglichkeit einer einvernehmlich vereinbarten befristeten Aussetzung von Tarifverträgen auf Unternehmensebene prüft; bis September 2014 Vorschläge für eine einvernehmlich vereinbarte befristete Aussetzung von Tarifverträgen auf Unternehmensebene sowie für eine Überprüfung der Verlängerung von Tarifverträgen vorlegt;

3. bis März 2015 eine unabhängige Evaluierung der jüngsten Reformen des Beschäftigungsschutzsystems zusammen mit einem Aktionsplan für weitere Reformen zur Bekämpfung der Arbeitsmarktsegmentierung vorlegt; die laufende Reform der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und der staatlichen Arbeitsvermittlung zur Steigerung der Beschäftigungs- und Erwerbsbeteiligungsquote voranbringt, insbesondere durch die Verbesserung der Berufsberatung/Unterstützung bei der Arbeitssuche und Aktivierungs-/Sanktionsmechanismen, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern und die arbeitsmarktfernsten Menschen zu integrieren; im Einklang mit den Zielen der Jugendgarantie gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit vorgeht, insbesondere durch eine wirksame Antizipierung des Qualifikationsbedarfs und die Einbindung nicht gemeldeter junger Menschen; eine angemessene Reichweite der sozialen Unterstützung, einschließlich der Mindesteinkommensregelung, gewährleistet und dabei die wirksame Aktivierung von Leistungsempfängern sicherstellt;

4. die Qualität und Arbeitsmarktrelevanz des Bildungssystems verbessert, um die Anzahl der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu verringern und die niedrige Bildungsleistung anzugehen; die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben im Bildungsbereich sicherstellt und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage verringert, einschließlich durch die Steigerung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Förderung der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft; die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Forschung und der Industrie verbessert und den Wissenstransfer fördert;

5. die Liquiditätsposition der Banken und mögliche Kapitalausfälle überwacht, einschließlich durch thematische Kontrollen vor Ort und Stresstests; die Sanierungspläne der Banken bewertet und das Bewertungsverfahren bei Bedarf verbessert; eine umfassende Strategie zur Verringerung des Schuldenüberhangs der Unternehmen umsetzt und die Anstrengungen zur Erweiterung des Angebots an Finanzierungsalternativen, einschließlich für die Frühphase der Geschäftsentwicklung, verstärkt, indem die Effizienz der Umschuldungsinstrumente (insbesondere des PER und des SIREVE) für lebensfähige Unternehmen gesteigert wird, Anreize für Banken und Schuldner zur frühen Durchführung von Umstrukturierungsverfahren eingeführt werden und die Verfügbarkeit von Finanzierungen über den Kapitalmarkt verbessert wird; sicherstellt, dass die ermittelten Maßnahmen die Umverteilung von Finanzierungsmitteln zugunsten der produktiven Wirtschaftszweige, einschließlich lebensfähiger KMU, unterstützen, wobei Risiken für die öffentlichen Finanzen und die Finanzstabilität zu vermeiden sind; bis Ende September 2014 ein Frühwarnsystem — in erster Linie zu Aufsichtszwecken — umsetzt, um Unternehmen, einschließlich KMU, mit einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit aufgrund einer übermäßigen Verschuldung zu ermitteln, und das indirekt eine frühe Umschuldung von Unternehmen fördern kann;

6. das zweite und dritte Maßnahmenpaket im Energiesektor zur Senkung der Energiekosten der Wirtschaft umsetzt, dabei die Energietarifschulden bis 2020 begleicht und die Umsetzung genau beobachtet; die grenzüberschreitende Integration von Energienetzen verbessert und die Umsetzung von Strom- und Gasverbindungsleitungsprojekten beschleunigt; die umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem und den Zeitplan für die Reformen im Hafensektor umsetzt; die Konzessionen für den öffentlichen Verkehr für die Stadtgebiete von Lissabon und Oporto finalisiert; sicherstellt, dass die Neuverhandlungen über die bestehenden Hafenkonzessionen und die neuen Genehmigungsverfahren leistungsorientiert sind und im Einklang mit den Binnenmarktgrundsätzen, insbesondere den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, stehen; gewährleistet, dass die nationale Transportregulierungsbehörde (AMT) vollständig unabhängig ist und bis Ende September 2014 ihre Arbeit aufnimmt; die Finanzstabilität der staatseigenen Unternehmen im Verkehrssektor sicherstellt; die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Schienenverkehr stärkt, indem der Plan für die Wettbewerbsfähigkeit von CP Carga nach dem Transfer der Frachtterminals umgesetzt wird und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Geschäftsführung der staatseigenen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen sichergestellt wird;

7. die Bewertung des Wohnimmobilienmarkts weiter verbessert, einschließlich durch die Einrichtung eines systematischeren Überwachungs- und Berichterstattungsrahmens bis Ende 2014, und einen umfassenden Bericht über die Schattenwirtschaft auf diesem Markt veröffentlicht; die Anstrengungen zur Durchführung weiterer Bestandsaufnahmen des regulatorischen Aufwands fortsetzt, um bis März 2015 die noch nicht erfassten Sektoren zu berücksichtigen; bis Ende September 2014 die ausstehenden Lizenzierungsbeschlüsse und sektoralen Anpassungen annimmt und umsetzt; bis Ende September 2014 die verbleibenden Einschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen beseitigt und die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen genehmigt, die noch nicht im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms angenommen worden sind;

Zahlungsverzögerungen im öffentlichen Sektor beseitigt; sicherstellt, dass angemessene Ressourcen für die nationalen Regulierungsbehörden und die Wettbewerbsbehörde verfügbar sind; 8. die Rationalisierung und Modernisierung der zentralen, regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltungen fortsetzt; die Reformen zur Verbesserung der Effizienz des Justizsystems und zur Steigerung der Transparenz umsetzt; die Anstrengungen zur Bewertung der Umsetzung von Reformen, die im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms ergriffen wurden, und von geplanten und künftigen Reformen verstärkt; insbesondere obligatorische systematische Ex-ante- und Ex-post-Evaluierungen in den Rechtsetzungsprozess integriert; eine funktionell unabhängige zentrale Evaluierungsstelle auf zentralstaatlicher Ebene einrichtet, die die Umsetzung dieser Reformen bewertet und halbjährlich Bericht erstattet, einschließlich über die Kohärenz mit der Ex-ante-Folgenabschätzung, und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen verhängen kann.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014 . Im Namen des Rates Der Präsident P. C. Padoan

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