Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens 2014 2014/C 247/21 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. 2. Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21.
Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten , die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen. 3. Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „ Pakt für Wachstum und Beschäftigung “ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet.
Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. 4. Am 9. Juli 2013 hat der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Rumäniens für 2013 angenommen und eine Stellungnahme zum Konvergenzprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2016 abgegeben. 5. Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2014 eingeleitet wurde.
Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen. 6. Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.
7. Am 6. Mai 2014 übermittelte Rumänien sein nationales Reformprogramm 2014 und am 5. Mai 2014 sein Konvergenzprogramm für 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. 8. Am 22. Oktober 2013 nahm der Rat den Beschluss 2013/531/EU über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der Union für Rumänien in Höhe von bis zu 2 Mrd. EUR bis September 2015 an. Der vorsorgliche mittelfristige finanzielle Beistand für Rumänien im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität für nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, wurde angesichts der instabilen Kapitalströme, die insbesondere die aufstrebenden Märkte beeinträchtigen, der Risiken im Zusammenhang mit dem makroökonomischen Szenario und der verbleibenden Schwachstellen im Bankensektor als angemessen betrachtet.
Auch wenn Rumänien unter den gegenwärtigen Marktbedingungen nicht beabsichtigt, eine Auszahlung etwaiger Tranchen zu beantragen, dürfte der vorsorgliche Beistand der makroökonomischen, haushaltspolitischen und finanziellen Stabilität förderlich sein und im Zuge der Durchführung von Strukturreformen die Widerstandsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft steigern. Die Vereinbarung vom 6. November 2013 und deren nachfolgende Ergänzungen zur Festlegung der im Rahmen des vorsorglichen Beistands der EU zu erfüllenden Auflagen ergänzen und unterstützen die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen.
Der vorsorgliche Beistand der EU ist an die Bedingung geknüpft, ein umfassendes wirtschaftspolitisches Programm umzusetzen, das insbesondere auf strukturelle Reformmaßnahmen ausgerichtet ist und dabei den länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit der Verwaltungskapazität, der Reform der Warenmärkte, den Rahmenbedingungen für Unternehmen, den Arbeitsmärkten, Renten, staatseigenen Unternehmen und dem Gesundheitswesen Rechnung trägt. Diese Agenda entbindet die Regierung nicht davon, alle länderspezifischen Empfehlungen uneingeschränkt umzusetzen. Die für die Umsetzung der Vereinbarung und der länderspezifischen Empfehlungen erforderliche Festlegung strategischer Prioritäten und ihre Umsetzung und Koordination sollten dort erfolgen, wo prioritäre Entscheidungen kohärent getroffen werden können.
9. Die im Konvergenzprogramm 2014 dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von 1 % des BIP im Jahr 2015 zu erreichen, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht, und es anschließend zu halten. Im Jahr 2014 macht Rumänien von der Möglichkeit einer für kofinanzierte Vorhaben zulässigen vorübergehenden Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel Gebrauch. Die vorübergehende Abweichung muss im folgenden Jahr ausgeglichen werden. Das Konvergenzprogramm sieht eine Stabilisierung des (neuberechneten) strukturellen Saldos im Jahr 2014 und eine Verbesserung von 0,8 % des BIP im Jahr 2015 vor.
Die Ausgaben werden voraussichtlich sowohl 2014 als auch 2015 dem Ausgabenrichtwert entsprechend steigen. Die Schuldenquote wird im Jahr 2015 voraussichtlich 40 % erreichen und im Zeitraum 2016-2017 sinken. Die im Konvergenzprogramm skizzierte Haushaltsstrategie entspricht insgesamt den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den Haushaltsprognosen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Es entspricht weitgehend der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen. Das dem Konvergenzprogramm zugrunde liegende angenommene potenzielle BIP ist jedoch leicht höher, was vor allem auf eine optimistischere Arbeitsmarktprognose zurückzuführen ist.
Abwärtsrisiken für die Haushaltsplanung 2014 bestehen im Hinblick auf die Kontrolle der Ausgaben und hinter den Erwartungen zurückbleibenden Steuereinnahmen. Zudem sind für 2015 und danach die dem vorgeschlagenen Haushaltspfad zugrunde liegenden Maßnahmen noch nicht konkretisiert. Trotz einer leichten Verschlechterung des strukturellen Saldos im Jahr 2014 erfüllt Rumänien gemäß der Prognose der Kommission im Jahr 2014 die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, wobei die für kofinanzierte Vorhaben zulässige vorübergehende Abweichung berücksichtigt ist. Für 2015 besteht das Risiko einer beträchtlichen Abweichung von der geforderten strukturellen Anpassung, wobei der erforderliche Ausgleich für die für kofinanzierte Vorhaben zulässige vorübergehende Abweichung berücksichtigt ist.
Zudem wird Rumänien im Jahr 2015 voraussichtlich vom Ausgabenrichtwert abweichen. Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vertritt der Rat die Auffassung, dass das Konvergenzprogramm Risiken einer beträchtlichen Abweichung von den Vorgaben der präventiven Komponente im Jahr 2015 aufweist. 10. Steuerbetrug und Steuerumgehung im Bereich der Mehrwertsteuer, einschließlich grenzüberschreitender Praktiken, der Verbrauchsteuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Einkommensteuer stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar.
Greifbare Fortschritte bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit sind begrenzt, während die Strategie für die Steuerdisziplin aufgrund des Mangels an realistischen verbindlichen Durchführungsmaßnahmen und der unzureichenden Ausrichtung auf Prävention in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt wird. Eine auf Effizienzsteigerung ausgerichtete Reform der Steuerverwaltung wird derzeit umgesetzt; die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden ist insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer weiterhin schwach. Die Steuer- und Abgabenlast für Empfänger niedriger und mittlerer Löhne und Gehälter ist nach wie vor hoch und stellt einen Anreiz für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und unvollständige Angaben zum Einkommen dar.
Im Bereich der Umweltsteuern waren insofern Fortschritte zu verzeichnen, als das System der Fahrzeugbesteuerung verbessert wurde und die Verbrauchsteuern auf Kraftstoffe angehoben wurden und jetzt automatisch indexiert sind. Rumänien ist vor allem aufgrund alterungsbedingter Ausgaben langfristigen Tragfähigkeitsrisiken ausgesetzt. Bedenken bestehen hinsichtlich der Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems aufgrund der im Vergleich zu den Rentenempfängern geringen Zahl der Beitragszahler. Rumänien hat Schritte unternommen, das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern bis 2035 anzugleichen.
11. Der ineffiziente Einsatz von Ressourcen und die schlechte Verwaltung erhöhen das Risiko der finanziellen Tragfähigkeit im Gesundheitssektor. Auch die im öffentlichen Gesundheitswesen weit verbreiteten informellen Zahlungen erschweren den Zugang zum System und beeinträchtigen seine Effizienz und Qualität. Es wurden Reformen zur Stärkung der Effizienz des Gesundheitssektors und seiner finanziellen Tragfähigkeit eingeleitet, doch müssen diese Anstrengungen kontinuierlich fortgesetzt werden. Einige Maßnahmen leiden unter Verzögerungen, unzureichender Finanzierung und der geringen Kapazität der Dienste.
Die Kosteneffizienz würde durch eine Verringerung der übermäßigen Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen und eine Stärkung der Grundversorgung und des Überweisungssystems erhöht. Weitere Reformen des Gesundheitssystems zur Stärkung der Volksgesundheit, unter anderem durch die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen, wurden eingeleitet. 12. Die hohe Nichterwerbstätigkeit, die unzureichende Nutzung des Arbeitskräftepotenzials und die Notwendigkeit, die Qualifikation und Produktivität der Arbeitskräfte zu steigern, sind nach wie vor zentrale Herausforderungen für den rumänischen Arbeitsmarkt.
Trotz einiger Maßnahmen in kleinerem Maßstab ist die Qualität der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der Umschulungsmaßnahmen nach wie vor gering. Die begrenzten Ressourcen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und die fehlende Erfolgsmessung erschweren eine effiziente Erbringung individuell auf Arbeitssuchende und Arbeitgeber zugeschnittener Dienstleistungen und die Integration aktiver und passiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Rumänien weist einen hohen, weiter zunehmenden Anteil junger Menschen auf, die weder erwerbstätig sind noch Bildungs- oder Berufsbildungsangebote in Anspruch nehmen ( 17,3 % im Jahr 2013).
Eine nationale Strategie für aktives Altern, die dabei helfen soll, die Erwerbsquote unter älteren Arbeitnehmern zu steigern, hat sich verzögert und wird nun für Ende 2014 erwartet. 13. Es gibt keine transparenten Leitlinien für die Festlegung von Mindestlöhnen unter Beteiligung der Sozialpartner, die darauf ausgerichtet wären, nachhaltig Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Einkommen aus Arbeit zu schützen. 14. Die Bildungsreform von 2011 mit einer langfristigen Agenda für eine bessere Bildung auf allen Ebenen ist aufgrund unzureichender finanzieller und personeller Ressourcen noch nicht vollständig umsetzungsfähig.
Nachdem in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein deutlicher Rückgang im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verzeichnen war, wurden in den letzten Jahren einige Reformen und Pilotprojekte eingeleitet; dennoch ist die Verfügbarkeit beruflicher Aus- und Weiterbildung, ihre Arbeitsmarktrelevanz und die Rolle der Wirtschaft für das praxisorientierte Lernen und das Lehrstellenangebot nach wie vor gering. Bei Hochschulabsolventen besteht weiterhin ein erhebliches Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, und die Verbindungen zwischen Unternehmen und Hochschulen sind nach wie vor schwach, was sich in der hohen Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen zeigt sowie darin, dass viele entweder in Berufen tätig sind, die nicht ihrer Fachrichtung entsprechen, oder für ihre Arbeitsstellen überqualifiziert sind.
Die Beteiligung am lebenslangen Lernen ist nach wie vor eine der niedrigsten in der Union. Der Anteil an frühen Schulabgängern bleibt einer der höchsten in der Union und ist derzeit höher als vor 2010; betroffen sind insbesondere Roma. Die Frauenerwerbstätigkeit wird dadurch erschwert, dass das Angebot an erschwinglichen hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder vom ersten bis zum vierten Lebensjahr, gering und der Zugang zu diesen Einrichtungen begrenzt ist. 15. Die Eindämmung von Armut stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Trotz der vergleichsweise stabilen Beschäftigungslage ist das Bruttoeinkommen der privaten Haushalte gesunken, während Einkommensunterschiede zugenommen haben.
Familien mit Kindern sind besonders gefährdet. Bei der Beschleunigung des Übergangs von der institutionellen Betreuung zu alternativen Betreuungsformen für Kinder, die nicht von ihren Eltern versorgt werden, waren nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Nach wie vor sind zahlreiche Menschen mit Behinderungen in großen Betreuungseinrichtungen untergebracht, während kommunale Dienste für Behinderte nicht ausreichend entwickelt sind. Die geringe Inanspruchnahme, Abdeckung und Angemessenheit der Sozialleistungen schmälern noch immer ihre Wirksamkeit bei der Armutsbekämpfung. Die für 2015 vorgesehene Einführung des Mindesteingliederungseinkommens, mit dem die drei bestehenden Sozialleistungen (das garantierte Mindesteinkommen, die Familienzulage und der Heizkostenzuschuss) kombiniert werden, hat sich verzögert.
Die Umsetzung der nationalen Strategie zur Integration der Roma begann 2012, doch die für die Umsetzung zentraler Aktionspläne zugewiesenen Finanzmittel waren unzureichend und die Ergebnisse sind bescheiden. Die Überprüfung der Strategie und die Umsetzung der überprüften Aktionspläne verzögern sich. 16. Die geringe Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen stellt für Rumänien weiter ein zentrales Problem dar, das die allgemeine Entwicklung des Landes, das Unternehmensumfeld und die öffentliche Investitionskapazität beeinträchtigt und der Erbringung staatlicher Dienstleistungen von ausreichender Qualität im Wege steht.
Die strukturellen Ursachen der geringen Verwaltungskapazität wurden 2013 analysiert. Auf der Grundlage dieser Analyse wird derzeit eine Strategie für die Stärkung der öffentlichen Verwaltung im Zeitraum 2014-2020 erarbeitet und voraussichtlich bis Mitte 2014 abgeschlossen. 17. Trotz beträchtlicher Fortschritte ist die Inanspruchnahme der EU-Fonds nach wie vor eine der niedrigsten in der Union. Die anhaltende Schwäche der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und der Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe kann sich negativ auf die Vorbereitungen für die nächste Programmgeneration und ihre Umsetzung auswirken.
Die strategische Planung und die Festlegung strategischer Prioritäten auf Ebene des Zentralstaats sowie die Festlegung strategischer Prioritäten und die mehrjährige Haushaltsplanung auf Ebene der Fachministerien mit wichtigen Investitionsportfolios stellen nach wie vor eine Herausforderung dar. Das öffentliche Vergaberecht krankt an Instabilität und mangelnder Kohärenz. Das von zahlreichen Akteuren und oft überlappenden Zuständigkeiten gekennzeichnete Institutionengefüge ist nicht imstande, die Mängel abzustellen und den Vergabebehörden angemessene Vorgaben zu machen. Korruption und Interessenkonflikte sind für die Vergabebehörden nach wie vor Anlass zur Besorgnis.
Ein System von Ex-ante-Kontrollen im Hinblick auf Interessenkonflikte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird voraussichtlich Ende 2014 einsatzfähig sein. 18. Die geringe Qualität der Rechtsvorschriften und der Mangel an Transparenz und Berechenbarkeit der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen bereiten sowohl den Unternehmen als auch den Bürgern Schwierigkeiten. Die im Hinblick auf Stromversorgung, Baugenehmigungen und das Begleichen der Steuerschuld zu beachtenden Verfahren sind nach wie vor komplex. Unklare Grundbesitzrechte stellen ein weiteres Problem für Rumäniens Unternehmensumfeld dar; weniger als 50 % des Grundbesitzes sind im Grundbuch eingetragen und nur ca.
15 % der Grundbesitzdaten werden elektronisch geprüft und gespeichert. Rumänien hat bei der Stärkung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Effizienz des Justizsystems und bei der Bekämpfung der Korruption einige Fortschritte erzielt, doch die betreffenden Probleme stellen für Unternehmen, die einen wirksamen Rechtsbehelf wünschen, weiter Anlass zur Besorgnis dar. Der Widerstand gegen Integritäts- und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen auf der Ebene von Politik und Verwaltung ist nach wie vor stark. 19. Die Preisregulierung des Strommarkts für Industriekunden wurde 2013 aufgehoben, und die Preisregulierung des Gas- und Strommarkts läuft nunmehr allmählich aus.
Die Effizienz und Transparenz der Verwaltung der staatseigenen Unternehmen in diesen Sektoren stellen eine wesentliche Herausforderung dar. Die Deregulierung der Energiepreise dürfte Anreize für eine Steigerung der Energieeffizienz bieten, wenngleich es konkreter Maßnahmen und ressourcenbezogener Verpflichtungen bedarf, um die Energieeffizienz in den Bereichen Wohngebäude, Fernwärme, Industrie und Stadtverkehr weiter zu verbessern. Die Integration des rumänischen Strom- und Gasmarkts in die EU-Märkte ist noch immer unvollständig, und im Hinblick auf die Realisierung grenzüberschreitender Gasleitungen, die zu einer stärkeren Diversifizierung der Versorgungsquellen beitragen würden, bestehen weiter erhebliche Hindernisse.
20. Die Rückständigkeit der grundlegenden Verkehrsinfrastruktur stellt für Rumänien nach wie vor einen Wachstumsengpass dar. Die starke Zunahme des Fahrzeugbestands und die Minderwertigkeit der Straßeninfrastruktur hemmen Unternehmen und Wirtschaft. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Eisenbahnnetzes leiden unter mangelnder Instandhaltung. Der Frachtverkehr auf inländischen Wasserwegen, insbesondere auf der Donau, bleibt weiter hinter seinen Potenzial zurück. Die Ineffizienz und nicht transparente Verwaltung der staatseigenen Unternehmen im Verkehrssektor hemmen den Ausbau von Netzinfrastrukturen.
21. Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Rumäniens umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Rumänien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.
22. Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 2 wider — EMPFIEHLT, dass Rumänien im Zeitraum von 2014 bis 2015 1. das finanzielle Beistandsprogramm von EU und IWF umsetzt, indem es die politischen Auflagen in der Vereinbarung vom 6. November 2013 und deren nachfolgenden Ergänzungen, die die Umsetzung der vorliegenden länderspezifischen Empfehlungen ergänzen und unterstützen, uneingeschränkt erfüllt; 2. die Haushaltsstrategie für 2014 umsetzt, die Haushaltsanstrengungen erheblich steigert, um sicherzustellen, dass es das mittelfristige Ziel gemäß den im Rahmen des Zahlungsbilanzprogramms eingegangenen Verpflichtungen und wie aus dem Konvergenzprogramm 2014 ersichtlich im Jahr 2015 erreicht, insbesondere indem es die zugrunde liegenden Maßnahmen konkretisiert, und das mittelfristige Ziel auch danach hält; die Steuererhebung verbessert, indem es mit der Umsetzung der umfassenden Strategie für die Einhaltung der Steuervorschriften fortfährt und sein Bemühen um eine Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs verstärkt; gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorgeht; die Steuerbelastung für die Empfänger geringer oder mittlerer Löhne und Gehälter haushaltsneutral senkt; die 2010 begonnene Rentenreform abschließt, indem es das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen angleicht;
3. die Reformen im Gesundheitssektor intensiviert, um den Zugang zum Gesundheitswesen und dessen Effizienz und Qualität einschließlich für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie in abgelegenen und isolierten Gemeinden zu verbessern; die Bemühungen verstärkt, informelle Zahlungen einzudämmen, auch durch angemessene Verwaltungs- und Kontrollsystems; 4. die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und die Kapazität der nationalen Arbeitsagentur stärkt; der Aktivierung nicht bei der Arbeitsagentur gemeldeter junger Menschen besondere Beachtung schenkt; die Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer verstärkt; in Abstimmung mit den Sozialpartnern klare Leitlinien für eine transparente Festlegung von Mindestlöhnen aufstellt, wobei wirtschaftlichen und Arbeitsmarktbedingungen Rechnung getragen wird;
5. die Qualität und Verfügbarkeit von beruflicher Aus- und Weiterbildung, Lehrstellen, Hochschulbildung und lebenslangem Lernen steigert und dem Bedarf des Arbeitsmarkts anpasst; einen besseren Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung gewährleistet; 6. als Maßnahme zur Armutsbekämpfung die Effizienz und Wirksamkeit sozialer Transferleistungen insbesondere für Kinder erhöht und die Reform des Sozialhilfesystems fortsetzt, wobei es dieses verstärkt mit Aktivierungsmaßnahmen verknüpft; die Bemühungen um eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Integration der Roma in den Arbeitsmarkt, zur Förderung des Schulbesuchs und zur Verringerung der Zahl der frühen Schulabgänger verstärkt, und zwar durch einen partnerschaftlichen Ansatz und einen robusten Aufsichtsmechanismus;
7. die Bemühungen um eine Stärkung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung intensiviert, insbesondere durch eine Verbesserung der Effizienz, der Personalverwaltung, der Entscheidungsfindungsinstrumente und der Koordination auf und zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen sowie durch eine Steigerung der Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht; die Inanspruchnahme der EU-Fonds beschleunigt, Verwaltungs- und Kontrollsysteme stärkt und die Kapazität für strategisches Planen einschließlich der mehrjährigen Haushaltsplanung steigert; gegen anhaltende Mängel der öffentlichen Auftragsvergabe vorgeht; die Qualität und Effizienz des Justizsystems weiter stärkt, Korruption auf allen Ebenen bekämpft und die wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen sicherstellt;
8. Wettbewerb und Effizienz im Energie- und Verkehrssektor fördert; die Corporate-Governance-Reform staatseigener Unternehmen im Energie- und Verkehrssektor beschleunigt und ihre Effizienz steigert; die Maßnahmen für Energieeffizienz verbessert und aneinander ausrichtet; die grenzüberschreitende Integration von Energienetzen verbessert und vorrangig den Umkehrfluss in Gasverbindungsleitungen ermöglicht. Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014 . Im Namen des Rates Der Präsident P. C. Padoan