Durchführungsverordnung (EU) Nr. 17/2014 der Kommission vom 10. Januar 2014 zur Festlegung des Standardformblatts für die Meldung einer Sondermaßnahme im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die Mitgliedstaaten melden der Kommission die Annahme einer Sondermaßnahme im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus gemäß Artikel 199b der Richtlinie 2006/112/EG anhand des im Anhang dieser Verordnung enthaltenen Standardformblatts.
2 Die Meldung nach Absatz 1 erfolgt elektronisch an eine spezielle E-Mail-Adresse, die die Kommission dem Ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden mitteilt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions