Durchführungsverordnung (EU) Nr. 121/2014 der Kommission vom 7. Februar 2014 zur Zulassung von L-Selenmethionin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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