Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 248/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014R0248
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2014-02-26
In force since
2014-01-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Abweichend von Artikel 6 Absätze 1 und 2 können Zahlungsdienstleister Zahlungsvorgänge in Euro, deren Format nicht den Vorgaben dieser Verordnung für Überweisungen und Lastschriften entspricht, bis zum 1. August 2014 weiterhin abwickeln. Die Mitgliedstaaten wenden die gemäß Artikel 11 festgelegten Regeln für die im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 6 Absätze 1 und 2 zu verhängenden Sanktionen ab dem 2. August 2014 an. Abweichend von Artikel 6 Absätze 1 und 2 können Mitgliedstaaten Zahlungsdienstleistern bis zum 1. Februar 2016 gestatten, Konvertierungsdienstleistungen für Inlandszahlungen für Zahlungsdienstnutzer, die Verbraucher sind, anzubieten, wodurch diese weiterhin die BBAN statt dem unter Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs genannten Identifikator für Zahlungskonten unter der Bedingung verwenden können, dass die Interoperabilität sichergestellt wird, indem die BBAN des Zahlers und des Zahlungsempfängers technisch und sicher auf den unter Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs genannten Identifikator für Zahlungskonten konvertiert wird. Diese Zahlungskontonummer wird dem den Auftrag erteilenden Zahlungsdienstnutzer mitgeteilt, sofern zweckmäßig, bevor die Zahlung ausgeführt wird. In einem solchen Fall erheben Zahlungsdienstleister vom Zahlungsdienstnutzer keine direkt oder indirekt mit dieser Konvertierungsdienstleistung verknüpften zusätzlichen oder sonstigen Entgelte.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 31. Januar 2014.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions