Durchführungsverordnung (EU) Nr. 302/2014 der Kommission vom 25. März 2014 zur Zulassung einer Zubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 126896) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner und abgesetzte Ferkel (Zulassungsinhaber ROAL Oy) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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