Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2014 der Kommission vom 26. November 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 408/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf das Übermittlungsformat Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Mitgliedstaaten übermitteln die in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 genannten statistischen Daten über Pestizide nach den SDMX-Datenstrukturdefinitionen. Die Daten werden der Kommission (Eurostat) über das zentrale Dateneingangsportal übermittelt oder sie werden der Kommission (Eurostat) zum Abruf auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Article 2
Die Datenstruktur für die Übermittlung der Daten über das Inverkehrbringen von Pestiziden an die Kommission (Eurostat) ist in Anhang I aufgeführt. Die Datenstruktur für die Übermittlung der Daten über die landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden an die Kommission (Eurostat) ist in Anhang II aufgeführt.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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