Liste der vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommenen Rechtsakte der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die gemäß Artikel 10 Absatz 4 Satz 2 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten 2014/C 430/03 HINWEIS FÜR DEN LESER Die nachstehende Liste wurde aus Gründen der Transparenz erstellt und wird ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Artikel 10 Absatz 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen sieht vor, dass das Vereinigte Königreich bis spätestens 31.
Mai 2014 mitteilen kann, dass es hinsichtlich Rechtsakten im Bereich der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden, die Befugnisse der Kommission und des Gerichtshofs nicht in vollem Umfang anerkennt. Das Vereinigte Königreich hat dies am 24. Juli 2013 mitgeteilt. Deshalb werden die betreffenden Rechtsakte, an denen sich das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 nicht erneut beteiligen darf, ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Der Einfachheit halber wurde die Liste so erstellt, dass zusammen mit dem Hauptrechtsakt die Rechtsakte aufgeführt werden, mit denen dieser geändert oder durchgeführt worden ist oder die auf andere Weise in einem engen Zusammenhang mit diesem stehen.
Die Liste der Rechtsakte, an denen sich das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 erneut beteiligen darf, ergibt sich aus der Kombination der vom Rat angenommenen Beschlüsse in Bezug auf den Schengen-Besitzstand (siehe Beschluss 2014/857/EU des Rates ) und der von der Kommission angenommenen Beschlüsse, die nicht den Schengen-Besitzstand betreffen (siehe Beschluss 2014/858/EU der Kommission ). I. Nicht zum Schengen-Besitzstand gehörende Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten 1.
Rechtsakt des Rates vom 10. März 1995 zur Errichtung des Übereinkommens über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie das genannte, am 10. März 1995 unterzeichnete Übereinkommen ( ABl. C 78 vom 30.3.1995, S. 1 ) 2. Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie das genannte, am 26. Juli 1995 unterzeichnete Übereinkommen ( ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48 ) Rechtsakt des Rates vom 27. September 1996 über die Ausarbeitung eines Protokolls zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie das genannte, am 27.
September 1996 unterzeichnete Protokoll ( ABl. C 313 vom 23.10.1996, S. 1 ) Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung sowie das genannte, am 29. November 1996 unterzeichnete Protokoll ( ABl. C 151 vom 20.5.1997, S. 1 ) Rechtsakt des Rates vom 19. Juni 1997 über die Ausarbeitung des zweiten Protokolls zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie das genannte, am 19.
Juni 1997 unterzeichnete Protokoll ( ABl. C 221 vom 19.7.1997, S. 11 ) 3. Gemeinsame Maßnahme 96/277/JI vom 22. April 1996 , vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen, betreffend den Rahmen für den Austausch von Verbindungsrichtern/-staatsanwälten zur Verbesserung der justitiellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( ABl. L 105 vom 27.4.1996, S. 1 ) 4. Rechtsakt des Rates vom 27. September 1996 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie das genannte, am 27.
September 1996 unterzeichnete Übereinkommen ( ABl. C 313 vom 23.10.1996, S. 11 ) 5. Gemeinsame Maßnahme 96/610/JI vom 15. Oktober 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Erstellung und Führung eines Verzeichnisses der besonderen Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Terrorismusbekämpfung erleichtert werden soll ( ABl. L 273 vom 25.10.1996, S. 1 ) 6. Gemeinsame Maßnahme 96/698/JI vom 29. November 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Wirtschaft bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ( ABl.
L 322 vom 12.12.1996, S. 3 ) 7. Gemeinsame Maßnahme 96/699/JI vom 29. November 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend den Austausch von Informationen über die Erstellung chemischer Profile von Drogen im Hinblick auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ( ABl. L 322 vom 12.12.1996, S. 5 ) 8. Gemeinsame Maßnahme 96/747/JI vom 29. November 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Erstellung und Führung eines Verzeichnisses der besonderen Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Strafverfolgung erleichtert werden soll ( ABl.
L 342 vom 31.12.1996, S. 2 ) 9. Gemeinsame Maßnahme 96/750/JI vom 17. Dezember 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verfahren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ( ABl. L 342 vom 31.12.1996, S. 6 ) 10. Rechtsakt des Rates vom 26. Mai 1997 über die Ausarbeitung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt, sind sowie das genannte, am 26.
Mai 1997 unterzeichnete Übereinkommen ( ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1 ) Beschluss 2003/642/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Anwendung des Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, auf Gibraltar ( ABl. L 226 vom 10.9.2003, S. 27 ) 11. Gemeinsame Maßnahme 97/339/JI vom 26. Mai 1997 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ( ABl. L 147 vom 5.6.1997, S.
1 ) 12. Gemeinsame Maßnahme 97/372/JI vom 9. Juni 1997 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Präzisierung der Kriterien für gezielte Kontrollen, Selektionsmethoden usw. und die Optimierung der Erfassung von polizeilichen und zollbehördlichen Informationen ( ABl. L 159 vom 17.6.1997, S. 1 ) 13. Rechtsakt des Rates vom 17. Juni 1998 zur Ausarbeitung des Übereinkommens über den Entzug der Fahrerlaubnis sowie das genannte, am 17. Juni 1998 unterzeichnete Übereinkommen ( ABl. C 216 vom 10.7.1998, S. 1 ) 14. Gemeinsame Maßnahme 98/427/JI vom 29.
Juni 1998 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – über die Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in Strafsachen ( ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 1 ) 15. Gemeinsame Maßnahme 98/699/JI vom 3. Dezember 1998 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend Geldwäsche, die Ermittlung, das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten ( ABl. L 333 vom 9.12.1998, S. 1 ) 16. Rechtsakt des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten von Europol ( ABl.
C 26 vom 30.1.1999, S. 23 ) Beschluss des Rates vom 2. Dezember 1999 zur Änderung des Rechtsakts des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten von Europol hinsichtlich der Festsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge und der sonstigen finanziellen Ansprüche in Euro ( ABl. C 364 vom 17.12.1999, S. 3 ) 17. Beschluss 2000/261/JI des Rates vom 27. März 2000 zur Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung von Totalfälschungen von Reisedokumenten ( ABl. L 81 vom 1.4.2000, S. 1 ) 18. Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro ( ABl.
L 140 vom 14.6.2000, S. 1 ) Rahmenbeschluss 2001/888/JI des Rates vom 6. Dezember 2001 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro ( ABl. L 329 vom 14.12.2001, S. 3 ) 19. Rahmenbeschluss 2001/413/JI des Rates vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln ( ABl. L 149 vom 2.6.2001, S. 1 ) 20. Beschluss 2001/419/JI des Rates vom 28. Mai 2001 über die Übermittlung von Proben kontrollierter Stoffe ( ABl.
L 150 vom 6.6.2001, S. 1 ) 21. Rahmenbeschluss 2001/500/JI des Rates vom 26. Juni 2001 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten ( ABl. L 182 vom 5.7.2001, S.1 ) 22. Beschluss 2001/887/JI des Rates vom 6. Dezember 2001 über den Schutz des Euro vor Fälschungen ( ABl. L 329 vom 14.12.2001, S. 1 ) 23. Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung ( ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3 ) Rahmenbeschluss 2008/919/JI des Rates vom 28. November 2008 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung ( ABl.
L 330 vom 9.12.2008, S. 21 ) 24. Beschluss 2002/494/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind ( ABl. L 167 vom 26.6.2002, S. 1 ) 25. Beschluss 2002/956/JI des Rates vom 28. November 2002 zur Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ( ABl. L 333 vom 10.12.2002, S. 1 ) Beschluss 2009/796/JI des Rates vom 4. Juni 2009 zur Änderung des Beschlusses 2002/956/JI zur Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ( ABl.
L 283 vom 30.10.2009, S. 62 ) 26. Beschluss 2002/996/JI des Rates vom 28. November 2002 zur Schaffung eines Mechanismus für die Begutachtung der einzelstaatlichen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung des Terrorismus und ihrer Anwendung ( ABl. L 349 vom 24.12.2002, S. 1 ) 27. Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor ( ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54 ) 28. Beschluss 2003/335/JI des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ( ABl. L 118 vom 14.5.2003, S.
12 ) 29. Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels ( ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8 ) 30. Beschluss 2004/919/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität ( ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 28 ) 31. Gemeinsamer Standpunkt 2005/69/JI des Rates vom 24. Januar 2005 zum Austausch bestimmter Daten mit Interpol ( ABl. L 27 vom 29.1.2005, S. 61 ) 32. Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates vom 24.
Februar 2005 über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten ( ABl. L 68 vom 15.3.2005, S. 49 ) 33. Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen ( ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32 ) Beschluss 1999/615/JI des Rates vom 13. September 1999 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der neuen synthetischen Droge 4-MTA ( ABl. L 244 vom 16.9.1999, S. 1 ) Beschluss 2002/188/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der neuen synthetischen Droge PMMA ( ABl.
L 63 vom 6.3.2002, S. 14 ) Beschluss 2003/847/JI des Rates vom 27. November 2003 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit den neuen synthetischen Drogen 2C-I, 2C-T-2, 2C-T-7 und TMA-2 ( ABl. L 321 vom 6.12.2003, S. 64 ) Beschluss 2008/206/JI des Rates vom 3. März 2008 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Vorschriften für die neue synthetische Droge 1-Benzylpiperazin (BZP) ( ABl. L 63 vom 7.3.2008, S. 45 ) 34. Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung durch Benennung von Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung ( ABl.
L 185 vom 16.7.2005, S. 35 ) 35. Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten ( ABl. L 253 vom 29.9.2005, S. 22 ) 36. Beschluss 2006/560/JI des Rates vom 24. Juli 2006 zur Änderung des Beschlusses 2003/170/JI über die gemeinsame Inanspruchnahme von Verbindungsbeamten, die von den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten entsandt sind ( ABl. L 219 vom 10.8.2006, S. 31 ) 37. Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität ( ABl.
L 210 vom 6.8.2008, S. 1 ) Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität ( ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 12 ) Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates vom 30. November 2009 über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen ( ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 14 ) 38. Beschluss 2008/617/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen ( ABl.
L 210 vom 6.8.2008, S. 73 ) 39. Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ( ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42 ) 40. Beschluss 2008/852/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 über ein Kontaktstellennetz zur Korruptionsbekämpfung ( ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 38 ) 41. Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ( ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55 ) 42. Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen ( ABl.
L 337 vom 16.12.2008, S. 102 ) 43. Beschluss 2009/902/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP) und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/427/JI ( ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 44 ) 44. Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe, unterzeichnet am 25. Juni 2003 ( ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 34 ) Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und des Abkommens über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ( ABl.
L 291 vom 7.11.2009, S. 40 ) 45. Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung, unterzeichnet am 25. Juni 2003 ( ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 27 ) Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und des Abkommens über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ( ABl. L 291 vom 7.11.2009, S. 40 ) Beschluss 2009/933/GASP des Rates vom 30.
November 2009 über die Ausweitung – seitens der Europäischen Union – des räumlichen Geltungsbereichs des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung ( ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 4 ) 46. Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren ( ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 42 ) II. Zum Schengen-Besitzstand gehörende Bestimmungen und Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten 47.
Es handelt sich um folgende Bestimmungen und Rechtsakte betreffend das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 ( ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 19 ): Artikel 27 Absätze 2 und 3 Kapitel 1 über polizeiliche Zusammenarbeit – Artikel 47 Absatz 4 Übereinkommen über den Beitritt Italiens – Artikel 2 und Artikel 4 – Erklärung* zu den Artikeln 2 und 3 Übereinkommen über den Beitritt Spaniens – Artikel 2 und Artikel 4 – Schlussakte, Abschnitt III, Erklärung Nr. 2 Übereinkommen über den Beitritt Portugals – Artikel 2, Artikel 4, Artikel 5 und Artikel 6 Übereinkommen über den Beitritt Griechenlands – Artikel 2, Artikel 3, Artikel 4 und Artikel 5 – Schlussakte, Abschnitt III, Erklärung Nr.
2 Übereinkommen über den Beitritt Österreichs – Artikel 2 und Artikel 4 Übereinkommen über den Beitritt Dänemarks – Artikel 2 und Artikel 4 – Schlussakte, Abschnitt II, Erklärung Nr. 3 Übereinkommen über den Beitritt Finnlands – Artikel 2 und Artikel 4 – Schlussakte, Abschnitt II, Erklärung Nr. 3 Übereinkommen über den Beitritt Schwedens – Artikel 2 und Artikel 4 – Schlussakte, Abschnitt II, Erklärung Nr. 3 * insofern sie sich auf Artikel 2 bezieht 48. Beschluss des Exekutivausschusses vom 14. Dezember 1993 bezüglich der Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln (SCH/Com-ex (93) 14) ( ABl.
L 239 vom 22.9.2000, S. 427 ) 49. Erklärung des Exekutivausschusses vom 26. Juni 1996 zur Auslieferung (SCH/Com-ex (96) decl. 6, 2. Rev.) ( ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 435 ) 50. Erklärung des Exekutivausschusses vom 9. Februar 1998 bezüglich der Entführung von Minderjährigen (SCH/Com-ex (97) decl. 13, 2. Rev.) ( ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 436 ) 51. Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. Dezember 1998 bezüglich des Leitfadens zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit (SCH/Com-ex (98) 52) ( ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 408 ) 52. Beschluss des Exekutivausschusses vom 28. April 1999 bezüglich des Besitzstands Telecom (SCH/Com-ex (99) 6) ( ABl.
L 239 vom 22.9.2000, S. 409 ) 53. Beschluss des Exekutivausschusses vom 28. April 1999 bezüglich der Entlohnung von Informanten (SCH/Com-ex (99) 8, 2. Rev.) ( ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 417 ) 54. Beschluss des Exekutivausschusses vom 28. April 1999 zum Übereinkommen wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften (SCH/Com-ex (99) 11, 2. Rev.) ( ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 428 ) 55. Rahmenbeschluss 2002/946/JI des Rates vom 28. November 2002 betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt ( ABl.
L 328 vom 5.12.2002, S. 1 ) 56. Beschluss 2003/169/JI des Rates vom 27. Februar 2003 zur Festlegung der Bestimmungen im Übereinkommen von 1995 über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Bestimmungen im Übereinkommen von 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands im Sinne des Übereinkommens über die Assoziierung der Republik Island und des Königreichs Norwegen bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands darstellen ( ABl.
L 67 vom 12.3.2003, S. 25 ) 57. Beschluss 2003/170/JI des Rates vom 27. Februar 2003 über die gemeinsame Inanspruchnahme von Verbindungsbeamten, die von den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten entsandt sind ( ABl. L 67 vom 12.3.2003, S. 27 ) 58. Beschluss 2008/173/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Prüfung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) ( ABl. L 57 vom 1.3.2008, S. 14 ) 59. Beschluss 2009/724/JI der Kommission vom 17. September 2009 zur Festlegung des Zeitpunkts für den Abschluss der Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) ( ABl.
L 257 vom 30.9.2009, S. 41 )