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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2015/299 der Europäischen Zentralbank vom 10. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2015/5)

CELEX
32015D0005
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-02-10
In force since
2015-02-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 5 Zinsen

In Bezug auf die in September 2014 und Dezember 2014 durchgeführten GLRGs gilt der Zinssatz, der sich aus dem zum Zeitpunkt der Tenderankündigung geltenden Hauptrefinanzierungssatz für das jeweilige GLRG zuzüglich eines festen Spreads von 10 Basispunkten zusammensetzt, für die Laufzeit des jeweiligen Geschäfts. In Bezug auf die von März 2015 bis Juni 2016 durchgeführten GLRGs gilt der Zinssatz, der sich aus dem zum Zeitpunkt der Tenderankündigung geltenden Hauptrefinanzierungssatz für das jeweilige GLRG zusammensetzt, für die Laufzeit des jeweiligen Geschäfts. Zinsen sind nachträglich zum Laufzeitende des Geschäfts fällig, oder, sofern einschlägig, bei vorzeitiger Rückzahlung wie in den Artikeln 6 und 7 vorgesehen.“

Article 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 10. Februar 2015 in Kraft.

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